Corona-Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen

Deutschlandweit sind nahezu alle Menschen von der aktuellen Corona-Krise betroffen – zum einen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen sowie auch auf wirtschaftlicher Ebene durch die Konsequenzen, die sich aus den notwendigen Maßnahmen ergeben. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen sowie auch Selbständige und Angehörige der freien Berufe sehen ihre Existenz, beispielsweise durch fehlende Aufträge und/oder vorübergehenden Schließung ihres Unternehmens bedroht. Es kommt zu schweren finanziellen Engpässen, die es nahezu unmöglich machen, die laufenden Kosten wie Miete oder Kreditraten zu begleichen.

Aufgrund der aktuellen Lage wurden daher unterschiedliche Hilfspakete durch den Bund und die einzelnen Länder beschlossen, die den bestehenden finanziellen Notstand abfangen und Unternehmer unterstützen sollen. Diese gestalten sich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und können bei Bedarf, zusätzlich zu den Zuschüssen des Bundes in Anspruch genommen werden.

Antragsberechtigung und Höhe des Bundeszuschusses:

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten sowie Antragsberechtigte Unternehmergruppen mit bis zu 10 Beschäftigten.

Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten bis zu 9.000 Euro

Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten bis zu 15.000 Euro

Der Zuschuss wird in Form einer Einmalzahlung für einen Zeitraum von 3 Monaten gewährt und muss durch die Antragsberechtigten nicht erstattet werden.

Die Soforthilfe des Landes Nordrhein-Westfalen gestaltet sich darüber hinaus wie folgt:

Voraussetzung für die Antragsberechtigung in Nordrhein-Westfalen

Durch das Land Nordrhein-Westfalen wurde ein Hilfsprogramm gestartet, welches auf das Hilfspaket des Bundes aufbaut. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus allen wirtschaftlichen Bereichen sowie auch Solo-Selbstständige und Angehörige der freien Berufe, die ihren Betriebssitz oder ihre Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen haben und bis zu 50 Erwerbstätige beschäftigen. Hierbei werden die Zuschüsse für Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitern durch die bereits genannten Bundesleistungen gedeckt. Die Zuschüsse für Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern durch die vorgesehenen Leistungen des Landes sowie auch die Zuschüsse für Künstler.

Höhe der Corona-Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen

Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten werden mit bis zu 25.000 Euro bezuschusst. Die Soforthilfe muss durch das Unternehmen nicht zurückerstattet werden.

Ein weiteres Hilfsprogramm besteht für, von der Corona-Krise finanziell betroffene Künstler. Diese erhaltenen eine Einmalzahlung in einer Höhe von bis zu 2.000 Euro, um vorhandene finanzielle Engpässe zu überbrücken. Auch dieser Zuschuss muss nicht zurückerstattet werden.

jan.s

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