Corona-Soforthilfe für das Saarland

Die Corona-Krise hat die ganze Welt im Griff. Und auch in Deutschland müssen Menschen immer mehr Einschränkungen ihres privaten und unternehmerischen Lebens in Kauf nehmen. Dies sorgt vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen, bei Solo-Selbständigen und auch Angehörigen der freien Berufe dafür, dass diese finanziell am Limit sind. Durch Ausgangsbeschränkungen, vorübergehenden Betriebsschließungen und auch fehlender Kinderbetreuung kommt es bei genannten Unternehmen immer mehr zu finanziellen Engpässen, so dass diese um ihre Existenz fürchten müssen.

Vor allem die laufenden Kosten können kaum noch getragen werden, so dass für viele eine Notwendigkeit besteht, auf verschiedene Hilfsprogramme zurückzugreifen, die durch Bund und Länder zur Verfügung gestellt werden. Das Hilfspaket des Bundes steht allen genannten Unternehmergruppen zur Verfügung, während sich die einzelnen Hilfspakete der Bundesländer durchaus unterscheiden können und an unterschiedliche Arten von Unternehmen, Selbständige und Freischaffende richten. Die Corona-Soforthilfe des Bundes gestaltet sich wie folgt:

Antragsberechtigung und Höhe des Bundeszuschusses:

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten. Darüber hinaus können auch kleinere und mittlere Unternehmen, die bis zu 10 Mitarbeitet beschäftigen, die Soforthilfe beantragen. Diese muss nicht zurückgezahlt werden und gilt für einen Zeitraum von 3 Monaten.

Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigen bis zu 9.000 Euro

Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigen bis zu 15.000 Euro

Die dafür vorgesehenen Formulare stehen voraussichtlich ab dem 30. März 2020 bereit. Anträge können bei den zuständigen Stellen ab dem 1. April 2020 eingereicht werden. Finanzielle Mittel können allerdings nur in Höhe der tatsächlich bestehenden und auf die Corona-Krise zurückzuführenden Engpässe gewährt werden.

Die Unterstützung des Saarlandes baut auf die Zuschüsse des Bundes auf und ergänzt diese durch eigene Hilfspakete, welche folgenden Umfang aufweisen.

Antragsberechtigung und Höhe der Corona Soforthilfe im Saarland

Antragsberechtigt sind Kleinunternehmer, Künstler und Kulturschaffende sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit bis zu 10 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, die ihren Betriebssitz im Saarland haben und einen maximalen Umsatz von 700.000 Euro oder eine Bilanzsumme von bis zu 350.000 Euro.

jan.s

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