Corona-Soforthilfe für Sachsen-Anhalt

Die Corona-Krise stellt nicht nur das deutsche Versorgungs- und Gesundheitssystem vor eine große und kaum zu bewältigende Aufgabe. Auch kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbständige, Kleinunternehmer und Angehörige der freien Berufe leiden unter Auftragsrückgängen, Verlusten durch vorübergehende Betriebsschließungen oder fehlende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder.

Aufgrund der daraus resultierenden Liquiditätsengpässe sind diese Unternehmer und Selbständige aus Hilfen durch den Bund und die Länder angewiesen, die auf unterschiedliche Weise erfolgen können. Der Bund hat hierzu ein Hilfsprogramm beschlossen, auf das genannte Unternehmen und Selbständige bundesweit Zugriff haben. Dieses gestaltet sich aktuell wie folgt:

Antragsberechtigung und Höhe des Bundeszuschusses:

Zu den Antragsberechtigten des Bundes-Zuschussprogramms gehören Kleinunternehmen und Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern, Selbständige und Angehörige der freien Berufe sowie gleiche Unternehmensformen mit bis zu 10 Beschäftigten. Die Zuschüsse gelten für drei Monate und müssen durch die Antragssteller nicht zurückgezahlt werden. Hierbei werden allerdings nur Liquiditätsengpässe in tatsächlicher Höhe ausgeglichen, die durch die Corona-Krise entstanden sind. Finanzielle Probleme, die bereits davor Bestand hatten, werden nicht berücksichtigt. Die Verteilung wird wie nachfolgend vorgenommen:

Unternehmen mit bis zu 5 Erwerbstätigen erhalten bis zu 9.000 Euro

Unternehmen mit bis zu 10 Erwerbstätigen erhalten bis zu 15.000 Euro

Darüber hinaus kündigte das Land Sachsen-Anhalt ein Sofortprogramm für Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige angekündigt, welches auf dem Hilfsprogramm des Bundes basieren und konkret auf die Wirtschaftsstruktur Sachsen-Anhalts zugeschnitten sein soll. Aktuell gestalten sich die bereits verfügbaren Hilfsangebote für Künstler sowie das Sofortprogramm voraussichtlich wie folgt:

Aktuelle Corona-Soforthilfen und Antragsvoraussetzungen in Sachsen-Anhalt

Aktuell besteht ein Soforthilfeprogramm für Künstler, die in den Bereichen darstellende und bildende Künste sowie Musik tätig sind oder ihren Lebensunterhalt durch schriftstellerische Tätigkeiten bestreiten. Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist, dass diese Tätigkeit dauerhaft und erwerbsmäßig (nicht im Nebengewerbe) ausgeführt wird und die Antragsberechtigten ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.

Die Höhe der Soforthilfe für Künstler liegt bei 400 Euro monatlich und wir für 2 Monate ausgezahlt. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Die für den Antrag zuständige Behörde ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Darüber hinaus arbeitet das Land Sachsen-Anhalt an einem Hilfsprogramm, welches an das Hilfspaket des Bundes angelehnt ist und dieses weiterführend ergänzen soll.

Unternehmen mit 11 bis 25 Mitarbeitern erhalten bis zu 20.000 Euro

Unternehmen mit 26 bis 50 Mitarbeitern erhalten bis zu 25.000 Euro

jan.s

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