Corona-Soforthilfe im Freistaat Thüringen
Die Corona-Krise stellt weltweit eine große Belastung für Menschen dar. Und auch in Deutschland belastet der Virus das Leben der Menschen in vielerlei Hinsicht. Nicht nur Gesundheits- und Versorgungssysteme sind stark überlastet, auch kleine und mittlere Unternehmen, Selbständige und Angehörige der freien Berufe haben mit starken finanziellen Einbußen zu kämpfen, die auf die Konsequenzen der Corona-Krise zurückzuführen sind, sowie auch auf notwendige Maßnahmen, die zum Schutz der Menschen eingeleitet wurden, wie beispielsweise die Einschränkung sozialer Kontakte und vorübergehende Schließungen von Betrieben, Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen.
Durch die Bundesregierung wurde ein milliardenschweres Hilfsprogramm beschlossen, welches Unternehmern, Selbständigen und Freischaffenden bundesweit zur Verfügung steht. Dieses Hilfsprogramm soll kleine und mittlere Unternehmen, Freischaffende und Selbständige dabei unterstützen, finanzielle Engpässe auszugleichen und laufende Kosten auch weiterhin tragen zu können. Darüber hinaus stellen auch die einzelnen Landesregierungen Hilfspakete zur Verfügung, die sich jedoch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Der Bundeszuschuss stellt sich aktuell wie nachfolgend dar:
Antragsberechtigung und Höhe des Bundeszuschusses:
Antragsberechtigt sind insbesondere Kleinunternehmer, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten sowie auch kleine bis mittlere Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, die sich aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftlicher Bedrängnis befinden. Der Zuschuss wird wie folgt ausgezahlt und kann nur in Höhe der tatsächlichen Engpässe gewährt werden.
Höhe des Bundeszuschusses:
Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern bis zu 9.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro
Dieser Zuschuss wird für einen Zeitraum von 3 Monaten gezahlt und muss durch die antragsberechtigten Unternehmen und Selbständigen nicht zurückgezahlt werden. Zusätzlich bietet auch der Freistaat Thüringen Corona-Hilfsprogramme an, die zusätzlich zu den Zuschüssen des Bundes beantragt werden können, sofern dies als notwendig erachtet wird. Die Corona-Soforthilfe für den Freistaat Thüringen stellt sich aktuell wie folgt dar:
Antragsberechtigung und Höhe der Zuschüsse Freistaat Thüringen
Als Antragsberechtigte gelten Unternehmen, die im Haupterwerb gewerblich tätig sind
sowie auch Einzelunternehmen sowie Unternehmen der Branche 86.9 – und damit Unternehmen, die ohne Gewerbeanmeldung im Gesundheitswesen tätig sind, wirtschaftsnahe freie Berufe sowie Berufe im kreativen Bereich. Der Zuschuss kann nur in Höhe der tatsächlich durch die Corona-Krise entstandenen Engpässe gewährt werden.
Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern inkl. Unternehmer bzw. Geschäftsinhaber können eine Soforthilfe bis 5.000 Euro und bis zu 30.000 Euro beantragen. Diese muss durch den Unternehmer nicht zurückerstattet werden