Firmeninsolvenz GmbH

Was passiert, wenn die GmbH Insolvenz anmelden muss?

Firmeninsolvenz GmbH: Wissen Sie als Geschäftsführer einer GmbH was im Fall einer Insolvenz auf Sie zukommt? Und damit meinen wir nicht das Insolvenzverfahren als solches, sondern die Risiken, die Ihnen entstehen können.

Beratung und Hilfe in Berlin und bundesweit unter: Telefon 030-233 277 480

Firmeninsolvenz GmbH

Firmeninsolvenz GmbH

Lesen Sie jetzt, was eine Firmeninsolvenz GmbH für Sie bedeuten kann und warum es so wichtig ist, dass Sie rechtzeitig Rat und Hilfe holen.

Firmeninsolvenz GmbH – Wann müssen Sie den Insolvenzantrag stellen?

Tritt die Zahlungsunfähigkeit ein, müssen Sie innerhalb der nächsten 21 Tage den Insolvenzantrag stellen. Die Zahlungsunfähigkeit ist eingetreten, wenn Sie als Unternehmen die Zahlungen eingestellt haben oder die fälligen Verbindlichkeiten die verfügbaren Mittel um mehr als 10 % übersteigen. Verlassen Sie sich aber nicht zu 100 % auf die genannten 10 %, denn der tatsächliche Eintritt kann im Einzelfall abweichen.

Ihre Pflichten als GmbH-Geschäftsführer

Sie sind als Geschäftsführer verpflichtet für den Erhalt des Stammkapitals zu sorgen und dürfen keinesfalls Auszahlungen an die Gesellschafter vornehmen, wenn dieses bedroht ist. Außerdem haben Sie jederzeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu handeln. Das bedeutet auch, zeichnet sich eine Krise ab, müssen Sie einen Vermögensstatus aufstellen und die Gesellschafter informieren.

Besteht eine rechnerische Überschuldung, müssen Sie eine Fortbestehensprognose erstellen oder erstellen lassen. Es ist durchaus sinnvoll, wenn Sie in diesem Zusammenhang einen Gesellschafterbeschluss veranlassen, sodass Sie sich gegebenenfalls später entlasten können.

Wann kann die persönliche Haftung eintreten?

Stellen Sie den Insolvenzantrag nicht oder nicht rechtzeitig, kann Ihnen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen. Zusätzlich haften Sie gegenüber den Gesellschaftern persönlich und seitens der Gläubiger können Ihnen Schadenersatzpflichten drohen.

Diese Konsequenzen des verspäteten oder nicht gestellten Insolvenzantrages können große Ausmaße annehmen. Oder wussten Sie, dass zahlreiche GmbH-Geschäftsführer die Privatinsolvenz anmelden mussten? Nicht nur Ihr Unternehmen ist dann umgangssprachlich „pleite“, sondern Sie auch.

Zahlen oder nicht zahlen?

Sozialversicherung und Löhne / Gehälter

Wussten Sie, dass man Sie wegen Betrug, Kredituntreue oder Untreue verteilen kann, wenn Sie Sozialabgaben und / oder Löhne / Gehälter auszahlen, wenn die Zahlungsunfähigkeit bereits feststeht? Auch, wenn Sie es gut gemeint haben, mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit dürfen Sie keine Zahlungen mehr vornehmen. Auch für diese Strafbarkeiten haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.

Wir behalten den Überblick für Sie

Das komplexe GmbH-Recht

Das GmbH-Recht ist sehr komplex und viele Geschäftsführer machen Fehler, ohne sich dessen bewusst zu sein.

Holen Sie sich so früh wie möglich Beratung und Unterstützung an Ihre Seite. Zeichnet sich eine Krise ab, die so schnell nicht lösbar ist, wenden Sie sich umgehend an unsere Insolvenzexperten für in Not geratene Kapitalgesellschaften.

Gemeinsam analysieren wir, welche Wege für Sie möglich sind und Sie teilen uns mit, wie Sie sich entscheiden. Ganz egal, wie Ihre Entscheidung ausfällt, unsere Insolvenzexperten gehen den Weg gemeinsam mit Ihnen.

Wussten Sie schon, dass…

…wir Ihnen den GmbH Verkauf ermöglichen? Wurde noch kein Insolvenzantrag gestellt und Sie haben sich nicht strafbar gemacht, kaufen wir Ihre GmbH und entlassen Sie umgehend aus allen Geschäftsführerpflichten. Lassen Sie sich beraten. Es lohnt sich.

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