GmbH Liquidation: Was ist der Unterschied zwischen einer Liquidation und einer Insolvenz?
Ziele der Liquidation und Insolvenz
Was ist der Unterschied zwischen einer Liquidation und einer Insolvenz? Das werden unsere GmbH Experten häufig gefragt, wenn Geschäftsführer mit ihrer Gesellschaft in einer ernsthaften Krise stecken.
Sind die Aussichten auf eine baldige und aussichtsreiche Verbesserung der finanziellen Krise schlecht, stellt sich die Frage „liquidieren oder Insolvenz anmelden“. Zum Teil wird diese Entscheidung per Gesetz abgenommen, zum Teil kann diese Entscheidung aber auch von der Geschäftsführung getroffen werden.
GmbH Insolvenzberatung Berlin und bundesweit unter Telefon 030-233 277 480
In Kürze lässt sich die Frage nach den Unterschieden mit den Zielen beantworten. Die Liquidation hat die Vollbeendigung der GmbH zum Ziel. Das bedeutet, mit der Löschung aus dem Handelsregister als Abschluss der Liquidation ist die Gesellschaft endgültig beendet.
Das Insolvenzverfahren dient der Befriedigung der Gläubiger, hat aber nicht zwingend die Beendigung der Gesellschaft zum Ziel. Im Rahmen eines Insolvenzplanes kann durchaus eine Sanierung geplant und umgesetzt werden.
Die Gründe für eine Liquidation und Insolvenz
So unterschiedlich wie die Ziele
So unterschiedlich wie die Ziele der Liquidation und Insolvenz einer GmbH sind, so unterschiedlich sind auch die Gründe.
Insolvenzantragsgründe
Das Insolvenzverfahren für eine GmbH kann durch den Schuldner und den Gläubiger beantragt werden. Zulässig ist die Insolvenzeröffnung nur, wenn ein Eröffnungsgrund vorliegt. Die Insolvenzantragsgründe sind die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Im Rahmen der Gläubigerversammlung berichtet der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft. Anhand dieses Berichtes wird dann entschieden, ob die GmbH weitergeführt oder stillgelegt wird.
Gründe für eine Liquidation
Während das Insolvenzrecht nur zwei Insolvenzantragsgründe kennt, kennt das GmbH-Gesetz vier verpflichtende Gründe für die Liquidation.
- Die im Gesellschaftsvertrag bestimmte Zeit ist abgelaufen.
- Es liegt ein gerichtliches Urteil vor.
- Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet.
- Es liegt ein Mangel im Gesellschaftsvertrag vor.
Des Weiteren gibt es weitere Gründe für die GmbH Liquidation, die eine freiwillige Liquidierung möglich machen, auf die wir hier eingehen.
Was ist ratsam? Die Liquidation oder die Insolvenz?
Unsere GmbH Insolvenzexperten antworten
Eine grundsätzliche Antwort auf diese Frage kann es nicht geben. Sieht man sich die Rechtslage an steht fest, ist die GmbH insolvenzreif, muss die Insolvenz angemeldet werden. Mit der Insolvenzreife beginnt die Insolvenzantragspflicht. Wird dies unterlassen, macht sich der Verantwortliche der Insolvenzverschleppung schuldig.
Die Liquidation kann auch Folge der Insolvenz sein, zum Beispiel, wenn die Insolvenz mangels Masse abgelehnt wurde.
Die Entscheidung, ob Liquidation oder Insolvenz, hängt zum einen von der Gesetzgebung ab, von der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft und natürlich auch von den Vorstellungen der Geschäftsführung und den Gesellschaftern.
Das Haftungsrisiko des Geschäftsführers
Innerhalb der Fragestellung stellt sich auch die Frage nach der Haftung des Geschäftsführers. Das Risiko der Insolvenzverschleppung haben wir schon erwähnt. Neben der strafrechtlichen Konsequenz der Insolvenzverschleppung drohen auch zivilrechtliche Konsequenzen. Hier können Sie die Haftungsrisiken für Geschäftsführer ausführlich nachlesen.
Wir raten Ihnen: Lassen Sie sich persönlich von unseren GmbH Experten beraten. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich für Sie. Sie gehen kein Risiko ein.