Unternehmen in Schwierigkeiten EU
EU-Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“
Unternehmen in Schwierigkeiten EU: Wann gilt ein Unternehmen als Unternehmen in Schwierigkeiten? Diese Frage zu beantworten ist entscheidend, wenn Sie Beihilfen beantragen möchten, bzw. müssen.
Beratung und Hilfe in Berlin und bundesweit unter: Telefon 030-233 277 480
Die Frage ist in den europäischen „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten“ und in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, Art. 2 (18) VO (EU) Nr. 651/2014) festgelegt.
Unsere Berater haben Ihnen die Frage etwas einfacher beantwortet und geben Ihnen erste Anhaltspunkte. Für eine detaillierte Antwort auf die Frage rufen Sie uns an und lassen Sie sich persönlich beraten. Unsere Berater können Ihnen dann sagen, ob Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten berechtigt ist Finanzhilfen zu beantragen.
Definition Unternehmen in Schwierigkeiten EU
Wann können staatliche Beihilfen an UiS gewährt werden?
Überwiegend ist die Gewährung von staatlichen Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Recht ausgeschlossen. Die Europäische Kommission will mit dieser Regelung eine Wettbewerbsverzerrung ausschließen und eine größtmögliche Gleichberechtigung aller Unternehmen in der EU / Binnenmarkt erreichen.
Es ist also von großer Bedeutung um die Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten EU“ zu wissen, denn gilt Ihr Unternehmen als solches, sind Sie von den allermeisten Beihilfen ausgeschlossen.
Definition Unternehmen in Schwierigkeiten:
Ein Unternehmen in Schwierigkeiten EU wird als solches definiert, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist.
Für GmbH, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, gilt, sind mehr als 50 % des gezeichneten Stammkapitals infolge der Verluste verloren gegangen, gilt die GmbH als Unternehmen in Schwierigkeiten.
Für Gesellschaften in denen mindestens einige der Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften, muss mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel aufgrund der Verluste verloren sein.
Ist das Unternehmen Gegenstand eines Insolvenzverfahren oder erfüllt die Voraussetzungen der Antragsberechtigung, gilt die Firma ebenfalls als Unternehmen in Schwierigkeiten.
Zusätzlich gilt für Unternehmen, die kein KMU sind, liegt der buchwertbasierte Verschuldungsgrad über 7,5 und das Verhältnis von EBITDA zu den Zinsaufwendungen unter 1,0, trifft die Definition Unternehmen in Schwierigkeiten EU ebenfalls zu.
Besonderheiten der KMU als Unternehmen in Schwierigkeiten EU
Nach der EU-Definition gelten für KMU, kleine und mittlere Unternehmen, besondere Regelungen. Ein KMU wird in den ersten drei Jahren nach Gründung und Aufnahme seiner Tätigkeit nur dann als Unternehmen in Schwierigkeiten eingestuft, wenn das KMU Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist oder die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt.
Rettungsbeihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten EU
Möglich sind Rettungsbeihilfen in Ausnahmefällen. Die Europäische Kommission hat die staatlichen Hilfen für UiS nicht vollständig ausgeschlossen. Erlaubt sind Rettungsbeihilfen, vorübergehende Umstrukturierungsbeihilfen und Umstrukturierungsbeihilfen.
Alle genannten Beihilfearten sind für Unternehmen in Schwierigkeiten zugänglich.
Beratung für Unternehmen in Schwierigkeiten EU
Wie bereits beschrieben sind Sie auch als Unternehmen in Schwierigkeiten beihilfeberechtigt, die einen akuten Liquiditätsbedarf haben. Vorausgesetzt Sie haben die Umstände, die zum Liquiditätsbedarf geführt haben nicht selbst verursacht.
In Deutschland sind die EU-Leitlinien in die Bundesrahmenregelung überführt. Bund und Länder haben verschiedene Programme zur Unterstützung von UiS gestartet, die auch Ihnen helfen können.
Lassen Sie sich von uns beraten, denn die Richtlinien sind sehr komplex. Unsere Berater sind zu diesem Thema geschult und können Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anbieten.
Beratung und Hilfe in Berlin und bundesweit unter: Telefon 030-233 277 480