Überschuldung GmbH

Überschuldung Ihrer GmbH

Experten der Insolvenzberatung bieten Hilfe

Ihre GmbH ist von der Überschuldung bedroht oder bereits überschuldet und Sie suchen kompetente und erfahrene Hilfe. Unsere Experten der GmbH Insolvenzberatung Berlin bieten Ihnen Hilfe und Unterstützung in dieser schwierigen Situation.

Wann ist ein Unternehmen überschuldet und zu welchem Zeitpunkt greift die Insolvenzpflicht? Gibt es noch eine Rettung für Ihr Unternehmen oder eine Alternative zur GmbH Insolvenz? Diese und viele weitere Fragen stellen sich und wir haben sie für Sie beantwortet.

Sie möchten gerne persönlich beraten werden? Rufen Sie unsere Experten zum Thema „GmbH Überschuldung“ an und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Wann besteht eine Überschuldung GmbH?

Die betriebliche Überschuldung kurz und verständlich erklärt

Sind die Schulden höher als das Vermögen groß ist, liegt eine Überschuldung vor. Eigentlich ganz einfach, doch in der Geschäftswelt nicht mehr ganz einfach. Zahlreiche Gesetzesvorgaben erschweren den Überschuldungsbegriff, der vor allem in der Überschuldungsprüfung einer GmbH Schwierigkeiten bereiten kann.

Hauptursache für GmbH Insolvenzen ist die Überschuldung, die in der Regel mit der Zahlungsunfähigkeit einhergeht. Doch wie überprüft der Unternehmer die Überschuldung? Und wie eindeutig muss das Prüfungsergebnis ausfallen, sodass feststeht, ob die GmbH Insolvenz angemeldet werden muss.

Die Überschuldungsprüfung

In der Insolvenzpraxis bereitet die Überschuldungsprüfung einiges Kopfzerbrechen. In der Regel können Unternehmer eine zweistufige Überprüfung anwenden, um festzustellen, ob ihre GmbH überschuldet ist. Die zweistufige Überschuldungsprüfung gliedert sich in die Fortbestehensprognose und die Überschuldungsbilanz.

Die Fortbestehensprognose

Für die Fortbestehensprognose muss zum einen entschieden werden, ob der Wille zur Weiterführung der GmbH vorhanden ist und zum anderen muss ein tragfähiges Konzept erstellt werden. Das Konzept für die realistische Weiterführung der GmbH muss mindestens für das laufende und das kommende Geschäftsjahr erarbeitet werden. Weiterhin muss eine Liquiditätsprognose erstellt werden. Diese muss beinhalten, dass die GmbH im geplanten Fortbestehenszeitraum nicht zahlungsunfähig wird.

Fällt die Fortbestehensprognose negativ aus, muss der Unternehmer eine Überschuldungsbilanz erstellen.

Die Überschuldungsbilanz

Mit der Überschuldungsbilanz wird festgestellt, ob tatsächlich eine Überschuldung vorliegt. Die Überschuldungsbilanz wird erstellt, wenn die Fortbestehensprognose negativ ausfällt. Sollte sich herausstellen, dass die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen, spricht man von einer Überschuldung und der Geschäftsführer / die Gesellschafter sind verpflichtet den Insolvenzantrag zu stellen. Mit diesem Zeitpunkt besteht die Insolvenzantragspflicht.

Die Insolvenzantragspflicht

15 InsO – Insolvenzverschleppung als Straftat

Für viele Unternehmer stellt sich mit der Feststellung der Überschuldung ein Problem. Auf der einen Seite stehen die Tatsachen in roten Zahlen und auf der anderen Seite die Hoffnung, dass es doch noch irgendwie weitergeht. Doch genau das birgt ein großes Risiko für den Unternehmer, denn wird die Überschuldung zu spät als Tatsache angenommen oder festgestellt, droht der Tatbestand der Insolvenzverschleppung nach § 15 InsO.

Die Insolvenzverschleppung kann bis zu einer Freiheitsstrafe führen. Wird die Insolvenzverschleppung festgestellt und nachgewiesen, droht Ihnen als Geschäftsführer die Prüfung der Durchgriffshaftung. Das bedeutet, Sie haften nun mit Ihrem Privatvermögen. Die Durchgriffshaftung haben wir hier ausführlich erklärt.

Überschuldung GmbH – die Insolvenz der GmbH

§ 64 und 84 GmbHG

Hat sich nach gründlicher Überprüfung die Überschuldung und damit die Insolvenzreife ergeben, ist der Unternehmer nach §§ 64 und 84 GmbHG verpflichtet innerhalb der nächsten drei Wochen den Insolvenzantrag zu stellen. Das Insolvenzgericht prüft den Insolvenzantrag und wird diesem stattgegeben, wird das Regelinsolvenzverfahren eröffnet.

Risiken der Regelinsolvenz

Haftungsfallen für den Geschäftsführer

Für den Geschäftsführer der GmbH ist die Firmeninsolvenz eine Lösung seiner GmbH Probleme. Doch zugleich birgt die GmbH Insolvenz zahlreiche Risiken, die vor allem die Haftung des Geschäftsführers betreffen. Es drohen die Insolvenzverschleppung, die Durchgriffshaftung und der Quotenschaden. Für die Nichtzahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen droht die persönliche Haftung des Geschäftsführers.

Nun kommt erschwerend hinzu, dass nach § 64 Abs. 2 GmbHG alle Gläubiger gleichbehandelt werden müssen. Nimmt der Geschäftsführer zum Zeitpunkt der Insolvenzreife noch Zahlungen an einige Gläubiger vor, und sei es auch aus gutem Willen, kann er zur Erstattung der Beträge verpflichtet werden. Das ergibt sich aus dem Umstand, dass die Zahlungsaussichten anderer Gläubiger verringert wurden.

Die GmbH Insolvenz ist also einerseits ein Ausweg und andererseits birgt sie ein großes Risiko, über das vorher häufig nicht nachgedacht wird. Was also tun bei Überschuldung der GmbH? Die krisenbehaftete GmbH verkaufen.

GmbH Verkauf bei Überschuldung GmbH

Wir kaufen krisenbehaftete Gesellschaften ohne Risiko für Sie

Der GmbH Verkauf Ihrer krisenbehafteten GmbH ist Ihre Chance auf einen unbelasteten Neuanfang. Sie werden ohne negative Bonität und Reputation aus Ihrer GmbH entlassen. Sie müssen keine persönliche Haftung befürchten und können Ihre Zukunft wieder positiv planen. Retten Sie Ihren guten Ruf und starten Sie nach der GmbH Verkauf einfach wieder durch.

Denken Sie auch an Ihre Familie, die Sie in den nächsten Jahren braucht und machen Sie sich frei von Sorgen, die Sie mit der Abwicklung GmbH auch umgehen können. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihnen keine unseriösen Lösungen Ihrer GmbH Probleme anbieten. Alle Maßnahmen befinden sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Wir möchten Sie einfach nur bestmöglich vor den negativen Konsequenzen einer GmbH Insolvenz schützen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit unserer Insolvenzberatung für Berlin und bundesweit. Wir sichern Ihnen 100 %-ige Diskretion zu. Sie können sich voll und ganz auf unsere Kompetenz verlassen.

 

Ingo Noack

Ingo Noack>48 Artikel