Insolvenz einer GmbH anmelden
GmbH Insolvenz – Fakten, die jeder Geschäftsführer wissen muss – Insolvenz anmelden GmbH
Insolvenz anmelden GmbH: Fakten, die jeder Geschäftsführer wissen muss. Wir haben diese Fakten für Sie zusammengestellt und bieten Ihnen mit unserer GmbH Insolvenzberatung Berlin und bundesweit Expertenrat in der GmbH Krise.
Es gibt viele Möglichkeiten, die Sie als Geschäftsführer in der GmbH Krise falsch machen können. Diese Fehler können Konsequenzen haben, die Sie in den nächsten Jahren begleiten und Ihr berufliches und privates Leben negativ beeinflussen.
Rufen Sie uns im Krisenfall an und lassen Sie sich persönlich von unserem Expertenteam beraten. Oder schreiben Sie uns. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Insolvenz anmelden GmbH
Krisenfall zahlungsunfähige oder überschuldete GmbH
Die Krise einer GmbH macht sich irgendwann bemerkbar.
Sie verschieben Zahlungen, bezahlen Mahnungen statt Rechnungen und vielleicht hat sich auch schon Ihre Bank bei Ihnen gemeldet und vorsichtig auf Engpässe hingewiesen.
In der Regel versuchen Unternehmer eine Krise so lange wie möglich zu bewältigen.
Es wird auf Zeit gesetzt und / oder eigenes Privatvermögen investiert.
In manchen Krisenfällen ist irgendwann klar, dass es so nicht weitergeht.
Die Entscheidung, was zu tun ist, liegt nicht allein bei Ihnen, denn der Gesetzgeber hat recht enge Grenzen im GmbH Krisenfall gesetzt.
Das sagt der Gesetzgeber im GmbH Krisenfall
Nach den §§ 64 und 84 GmbHG sind Sie als Geschäftsführer verpflichtet Insolvenz anzumelden, sobald die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung festgestellt wurde. Sie haben dazu genau drei Wochen Zeit. Versäumen Sie diese Frist, ganz egal, ob absichtlich oder unabsichtlich, droht Ihnen der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung und der sogenannte Quotenschaden. Zudem wird die Durchgriffshaftung geprüft.
Wer kann die Insolvenz anmelden GmbH?
Berechtigungen des Geschäftsführers und der Gesellschafter
Wie sehen die Berechtigungen von Geschäftsführer und Gesellschafter aus? Der Insolvenzantrag kann vom Geschäftsführer oder einem / mehreren Gläubiger/n gestellt werden. Da der Geschäftsführer das Unternehmen leitet und kontrolliert, ist er auch für die rechtzeitige Anmeldung der Insolvenz verantwortlich. Setzt sich die GmbH Geschäftsführung aus mehreren Mitgliedern zusammen, ist jedes Mitglied einzeln berechtigt den Insolvenzantrag zu stellen.
Haftungsfalle Insolvenz anmelden GmbH
Die Risiken für den Geschäftsführer im Falle einer GmbH Krise
Wir möchten an dieser Stelle näher auf die Risiken für den Geschäftsführer im Falle einer GmbH Krise eingehen. Alle Risiken werden nur kurz erläutert. Wünschen Sie nähere Informationen zu Ihrem persönlichen Krisenfall, rufen Sie unser Expertenteam für GmbH Insolvenzen an und lasse Sie sich beraten.
Insolvenzverschleppung
Die Insolvenzverschleppung stellt eine Straftat dar und kann schlimmstenfalls zu einer Haftstrafe führen. Sie sind gesetzlich verpflichtet innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung den Insolvenzantrag zu stellen. Siehe dazu §§ 64 und 84 GmbHG.
Quotenschaden
Der Quotenschaden bezeichnet die Differenz zwischen dem Betrag, der bei rechtzeitigem Insolvenzantrag hätte zurückgezahlt werden müssen und dem Betrag, der nun bei verspäteter Insolvenz zurückgezahlt werden muss. Da die verspätete Insolvenz in der Regel einen Schaden für die Gläubiger verursacht, haftet der Geschäftsführer für den verursachten Schaden.
Durchgriffshaftung
Die Durchgriffshaftung bezeichnet die persönliche Haftung des Geschäftsführers im Fall des Quotenschadens. Der Geschäftsführer haftet nun mit seinem Privatvermögen, um den Quotenschaden auszugleichen.
Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge
Aus den Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen kann sich eine echte Krux für den Geschäftsführer entwickeln. Das Insolvenzrecht sieht vor, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden. Siehe dazu § 64 Abs. 2 GmbHG. Nimmt der Geschäftsführer nun Zahlungen an das Finanzamt und / oder den Sozialversicherungsträger vor, verstößt er gegen das Insolvenzrecht. Nimmt er diese Zahlungen nicht vor, kann er vom Finanzamt und dem Sozialversicherungsträger persönlich haftbar gemacht werden.
Insolvenz anmelden GmbH
Drohende oder dauerhafte Zahlungsunfähigkeit
Ob Insolvenz anmelden GmbH eintritt oder nicht, ist es wichtig zu wissen, ob es sich um eine drohende oder dauerhafte Zahlungsunfähigkeit handelt. Sie haben als Geschäftsführer auch bei drohender Zahlungsunfähigkeit die Möglichkeit Insolvenz anmelden zu können. Das ist eine freiwillige Maßnahme. Bei einer dauerhaften Zahlungsunfähigkeit sind Sie jedoch gesetzlich verpflichtet Insolvenz anzumelden.
Der Insolvenzantrag
Der Insolvenzantrag wird beim zuständigen Amtsgericht eingereicht und in der Regel wird diesem auch stattgegeben. Das Gericht ist berechtigt eine vorläufige Insolvenzverwaltung anzuordnen. Der dann zuständige Insolvenzverwalter sichert die Insolvenzmasse und erhält die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis.
Die Gläubigerversammlung
Muss die GmbH Insolvenz anmelden, ist die Gläubigerversammlung der wichtigste Schritt des Verfahrens. Auf der Gläubigerversammlung wird beschlossen, ob die Gesellschaft saniert werden oder das verbleibende Vermögen auf die Gläubiger verteilt werden soll.
Die Abwicklungsphase
In der Zeit der Abwicklungsphase werden die Beschlüsse der Gläubigerversammlung umgesetzt. Diese Phase kann mehrere Monate bis zu mehreren Jahren andauern.
Keine Restschuldbefreiung
In der Privatinsolvenz kann eine Restschuldbefreiung erteilt werden. Das ist in der Regelinsolvenz nicht möglich. Die GmbH Insolvenz wird bei Nichtsanierung immer gelöscht und führt zur endgültigen Beendigung des Unternehmens.
Insolvenzberatung rechtzeitig in Anspruch nehmen
Risiken minimieren bzw. ausschießen
Wir haben Ihnen jetzt einen groben Überblick über das Insolvenz anmelden GmbH gegeben. Leider können wir an dieser Stelle nicht den kompletten Umfang darstellen, den Sie wahrscheinlich in diesem Umfang auch nicht zu Ende lesen würden.
Wir raten Ihnen, nehmen Sie unsere Insolvenzberatung rechtzeitig in Anspruch und minimieren, bzw. schließen Sie eventuelle Haftungsrisiken aus. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich für Sie, sodass Sie kein Risiko eingehen.