GmbH Insolvenzverschleppung
§ 15a InsO – GmbH Insolvenzverschleppung
GmbH Zahlungsunfähigkeit und das damit einhergehende Risiko der GmbH Insolvenzverschleppung. Ein Thema, das viele GmbH Geschäftsführer betrifft und ein Thema, mit dem sich interessanterweise viele Geschäftsführer mit der GmbH Gründung nicht auseinandersetzen. Dabei gehört die GmbH Insolvenzverschleppung zu den häufigsten Wirtschaftsstraftaten, ebenso wie Betrug und Bankrott. Beides ebenfalls Wirtschaftsdelikte.
Sind Sie sich Ihrer Gefahr bewusst und wollen sich aus diesem Grund zum Thema GmbH Insolvenzverschleppung informieren? Dann sind Sie bei unserer GmbH Insolvenzberatung genau richtig. Wir haben nachfolgend Wissenswertes zu diesem Thema zusammengefasst und bieten Ihnen Expertenrat zu diesem Thema. Aber nicht nur Rat, sondern auch Lösungen, wie Sie nachfolgend ebenfalls erfahren.
GmbH Insolvenzverschleppung – Die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages
Der strafbare Verstoß gegen § 15a Abs. 4 InsO
Die GmbH Insolvenzverschleppung bezeichnet den strafbaren Verstoß gegen den § 15a Abs. 4 InsO.
Das bedeutet für Sie als GmbH Geschäftsführer, Sie haben bei Zahlungsunfähigkeit die Pflicht rechtzeitig den Insolvenzantrag zu stellen.
Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach und stellen Sie den Insolvenzantrag nicht oder nicht rechtzeitig, machen Sie sich der Insolvenzverschleppung schuldig.
Die Insolvenzantragspflicht betrifft nur juristische Personen, die wir wie folgt zusammengefasst haben:
- GmbH & Co. KG, auch Co. OHG
- AG / Aktiengesellschaft
- UG / Unternehmergesellschaft
- GmbH / Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- SE und SCE
- Genossenschaft
Wichtig zu wissen: Privatpersonen sind von der Insolvenzantragspflicht ausgenommen.
Wann machen Sie sich der GmbH Insolvenzverschleppung schuldig?
Die 21 Tage Frist laut Gesetz
Nun stellt sich die konkrete Frage, wann machen Sie sich der GmbH Insolvenzverschleppung schuldig. Diese Frage wird im Gesetz beantwortet und die Antwort lautet wie folgt: „…ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung…“.
Nun ist diese Antwort nur insofern hilfreich, wenn man um die Definition der Zahlungsunfähigkeit, bzw. Überschuldung weiß. Denn auch diese Definitionen sind im Gesetz erklärt. Nach § 17 der Insolvenzordnung ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.
Damit ist die Frage nach der Zahlungsunfähigkeit recht eindeutig beantwortet. Das ist im Fall der Überschuldung nicht ganz so eindeutig.
Laut Gesetz liegt Überschuldung dann vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Wann aber nun eine Firma wahrscheinlich fortgeführt werden kann, also eine wahrscheinliche Chance besteht, dass das Unternehmen seine Krise überwindet, ist nur im Einzelfall zu unterscheiden.
Informieren Sie sich aber zu den Risiken der Insolvenzverschleppung, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Unternehmen in einer ernsthaften, nicht mehr lösbaren Krise befindet.
GmbH Insolvenzverschleppung, Quotenschaden und Durchgriffshaftung
Die Folgen der GmbH Zahlungsunfähigkeit
Insolvenzverschleppung, Quotenschaden und Durchgriffshaftung, das hört sich nicht nett an und ist es auch nicht. Sollten Sie die Zahlungsunfähigkeit feststellen und vor der Frage der GmbH Insolvenz stehen, sollten Sie sich auch mit den Folgen der Zahlungsunfähigkeit auseinandersetzen, die Konsequenzen für Ihre Zukunft haben.
Insolvenzverschleppung
Die Insolvenzverschleppung ist eine Straftat im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Wussten Sie, dass sich rund 66 % aller GmbH Geschäftsführer diesem Vorwurf ausgesetzt sehen, wenn Sie die GmbH Insolvenz anmelden? Tatsächlich ist diese Zahl so hoch, auch wenn sich der Tatbestand nicht in dieser Höhe bestätigt.
Sie machen sich der Insolvenzverschleppung schuldig, wenn Sie nicht spätestens 21 Tage nach Eintreten der Zahlungsunfähigkeit die Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht anmelden. Versäumen Sie diese Frist nach §§ 64 und 84 GmbHG, droht Ihnen eine Anklage, die im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird.
Quotenschaden
Als wäre das noch nicht genug, erwarten Sie weitere böse Überraschungen, wie der Quotenschaden. Der Quotenschaden kann entstehen, wenn die Insolvenzanmeldung verspätet eintritt oder versäumt wird. Der Quotenschaden bezeichnet die Differenz zwischen dem Betrag, der bei rechtzeitiger Insolvenz-Anmeldung hätte zurückgezahlt werden müssen, und dem Betrag, der durch die verspätete/ausbleibende Anmeldung der Insolvenz nun tatsächlich gezahlt werden muss. Nun hat dieser Umstand wiederum ebenfalls Folgen für Sie als GmbH Geschäftsführer.
Durchgriffshaftung
Die Durchgriffshaftung bezeichnet die persönliche Haftung des Geschäftsführers mit seinem Privatvermögen. Wussten Sie, dass zahlreiche GmbH Geschäftsführer mit der GmbH Insolvenz auch die Privatinsolvenz anmelden müssen? Ja, genauso ist es, leider. Da die Durchgriffshaftung und ihre Ursachen ein recht umfangreiches Thema sind, widmen wir diesem einen gesonderten Abschnitt.
Risiko persönliche Haftung des GmbH Geschäftsführers – GmbH Insolvenzverschleppung
Durchgriffshaftung Ursachen und Folgen
Wir haben Ihnen schon einige Risiken erläutert, wie die Insolvenzverschleppung und den Quotenschaden. Das ist leider noch nicht alles, denn Sie sind als GmbH Geschäftsführer weiteren Risiken ausgesetzt, wenn Ihrer Firma die Insolvenz droht. Die sogenannte Durchgriffshaftung bezeichnet die persönliche Haftung des Geschäftsführers.
Für Sie als GmbH Geschäftsführer entsteht ein Dilemma, wenn folgender Fall eintritt. Sie möchten Steuerforderungen und Sozialversicherungsbeiträge begleichen, dürfen es aber nicht. Diese nicht dürfen entsteht aus § 64 Abs. 2 GmbHG. Das Gesetz besagt, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden müssen. Kommen Sie den Forderungen nach, andere Gläubiger erhalten aber kein Geld, tritt der Haftungsfall ein.
Dieser tritt aber auch ein, wenn Sie die Forderungen aus Steuern und / oder Sozialversicherungsbeiträgen nicht begleichen. In beiden Fällen kann man Sie mit der Durchgriffshaftung zu Zahlungen aus Ihrem Privatvermögen verpflichten.
Reicht das Privatvermögen nun nicht aus, um die ausstehenden Forderungen zu begleichen, müssen Sie zugleich Privatinsolvenz anmelden. Sie sind also sowohl beruflich, als auch privat „bestraft“, wenn Ihre GmbH in der Krise steckt und Sie unabsichtlich Fehler gemacht haben.
Der wirtschaftliche Schaden für den GmbH Geschäftsführer im Fall einer Insolvenz – GmbH Insolvenzverschleppung
Diese Konsequenzen drohen Ihnen
- Mit der Zahlungsunfähigkeit und den daraus resultierenden Umständen drohen Ihnen einige Konsequenzen, die Ihr Leben nachhaltig beeinträchtigen. Wir wollen Ihnen einige nennen, denn die negativen Konsequenzen werden im Zusammenhang mit dem Thema GmbH Insolvenz gerne verschwiegen.
- Ihre Reputation ist geschädigt. Die Insolvenzbekanntmachung ist öffentlich, sodass sich jeder, der sich für Sie interessiert, einsehen kann, dass Sie mit Ihrer GmbH wirtschaftlich gescheitert sind. Das erschwert Ihre berufliche Zukunft deutlich.
- Ihre Bonität ist ebenfalls geschädigt. Schlimmstenfalls sogar doppelt, wenn die Regelinsolvenz und die Privatinsolvenz eintreten. Sie können in den nächsten Jahren nicht mehr frei über Ihr Geld verfügen, denn Sie werden zum einen vom Insolvenzverwalter kontrolliert und zum anderen von der SCHUFA.
- Ihnen drohen im Fall der Insolvenzverschleppung strafrechtliche Konsequenzen. Auch diese werden Ihr Leben nachhaltig negativ beeinflussen.
Wie soll Ihre berufliche und private Zukunft aussehen? Sie können sich nicht wieder selbständig machen, Sie können nicht mehr frei über Ihr Geld entscheiden und Sie werden sich in den nächsten Jahren intensiv mit der GmbH Insolvenz beschäftigen müssen. Vergessen wir nicht die Anwaltskosten, die Sie ebenfalls aufbringen müssen. Gibt es eine Lösung, die Ihr Leben nicht so negativ beeinflusst?
GmbH Insolvenzverschleppung nein danke!
GmbH Probleme auf anderen Wegen lösen
Die tägliche Praxis zeigt, dass den betroffenen Geschäftsführern häufig nicht bekannt ist, welche Haftungsgefahren im Einzelnen drohen. Kann Ihr Unternehmen nicht mehr saniert werden, bleibt Ihnen nur noch der Weg der Insolvenz. Wirklich? Nein, denn wir zeigen Ihnen weitere Lösungswege auf, die Sie gehen können.
Über diese bewahrt man vielfach Stillschweigen, aber wir versichern, dass wir Ihnen weder eine illegale Lösung anbieten, noch von einer sogenannten „Firmenbestattung“ sprechen. Wir möchten Ihnen helfen möglichst einfach Ihren Lebensweg weitergehen zu können, ohne, dass Sie für die nächsten Jahre wirtschaftlich und beruflich ruiniert sind.
Wir bieten Ihnen die GmbH Übernahme, den GmbH Ankauf oder alternativ die GmbH Liquidation. Mit allen Möglichkeiten sind Sie Ihre Probleme innerhalb von ca. 14 Tagen los und können Ihre Zukunft selbst in die Hand nehmen.