Wann Insolvenz

Fakten, die jeder Geschäftsführer wissen sollte

Wann Insolvenz einer GmbH beantragen. Eine unangenehme Frage, denn mit dieser Frage stehen GmbH Probleme im Raum. Aber eine wichtige Frage, denn bei versäumen des Insolvenzantrages drohen Konsequenzen, die das Leben eines jeden betroffenen Geschäftsführers nachhaltig beeinflussen.

Wir haben die wichtigsten Fakten kurz und kompakt für Sie zusammengestellt. Rufen Sie uns unverbindlich und kostenlos an und lassen Sie sich persönlich zum Thema GmbH Insolvenz beraten. Unsere Überschuldungs- und Insolvenzexperten stehen Ihnen mit Expertenrat zur Seite, wenn sich Ihre GmbH in Schwierigkeiten befindet.

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Wann Insolvenz anmelden – Infos für den Krisenfall

Das sagt das Gesetz bei GmbH Problemen

Wann Insolvenz anmelden, wenn sich die GmbH in Schwierigkeiten befindet. Das ist keine Ermessensfrage, sondern wird gesetzlich geregelt. Zuständig sind die Insolvenzordnung (InsO), das GmbH-Gesetz (GmbHG) und das Zivil- und Strafrecht.

Das Gesetzt definiert eindeutig:

Der Geschäftsführer hat bei Eintreten der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, den Eröffnungsantrag zu stellen.

Der verspätete oder unterlassene GmbH Insolvenzantrag hat Konsequenzen, die nicht zu unterschätzen sind.

Konsequenzen bei Unterlassung des Insolvenzantrages

Das sagt das Gesetz bei Unterlassung

Das Gesetz lässt Ihnen wenig Zeit zu prüfen, ob eine Weiterführung der Gesellschaft möglich und / oder sinnvoll wäre. Versäumen Sie es innerhalb der drei Wochen den Insolvenzantrag zu stellen, führt dies zu Konsequenzen, die nicht zu unterschätzen sind.

Da wäre in jedem Fall die Insolvenzverschleppung zu nennen, die im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Möglich sind bis zu drei Jahre.

Außerdem ist der sogenannte Quotenschaden zu nennen, der mit der Durchgriffshaftung geprüft wird. Der Quotenschaden bezeichnet die Differenz zwischen dem Betrag, der bei rechtzeitiger Insolvenzantragstellung hätte zurückgezahlt werden müssen und dem Betrag, der bei verspäteter / unterlassener Insolvenzantragstellung gezahlt werden muss.

Die Folge der Durchgriffshaftung ist die persönliche Haftung des Geschäftsführers. Der Geschäftsführer haftet nun auch mit seinem Privatvermögen. Reicht dieses nicht aus, um die Haftungsansprüche zu decken, hat dies sehr häufig die Privatinsolvenz zur Folge.

Wer kann die Regelinsolvenz einer GmbH anmelden?

Geschäftsführer, Gesellschafter & Gläubiger

Bei Gesellschaften mit Haftungsbeschränkung muss bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Regelinsolvenz angemeldet werden. Sie als Geschäftsführer sind nicht allein dazu berechtigt. Auch die Gesellschafter und Gläubiger sind berechtigt den Insolvenzantrag zu stellen.

Warum ist das wichtig? Entscheiden Sie sich Ihre krisenbehaftete GmbH zu verkaufen, darf kein Berechtigter die Insolvenz angemeldet haben. Weder Sie, noch Gesellschafter oder Gläubiger dürfen zum Zeitpunkt des GmbH Verkaufes den Insolvenzantrag gestellt haben.

Wann Insolvenz anmelden – die Arten der Insolvenz

Dauerhafte, vorübergehende, gestörte oder drohende Zahlungsunfähigkeit

Zu unterscheiden ist zwischen „Sie können“ und „Sie müssen“ Insolvenz anmelden. Es ist also wichtig zu unterscheiden, ob es sich um eine dauerhafte, vorübergehende, gestörte oder drohende Zahlungsunfähigkeit handelt.

Liegt eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit vor, sind Sie verpflichtet den Insolvenzantrag zu stellen. In diesem Fall tritt die Insolvenzantragspflicht in Kraft, die wir Ihnen bereits beschrieben haben.

Bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit, einer vorübergehenden oder gestörten können Sie Insolvenz anmelden, müssen aber nicht. Aber Vorsicht, Sie bewegen sich auf einem schmalen Grat. Die Abwägung ist nicht immer ganz einfach, denn der Übergang zwischen gestörter, vorübergehender und drohender Zahlungsunfähigkeit und dauerhafter Zahlungsunfähigkeit ist oftmals schleichend.

Ziel der GmbH Regelinsolvenz

Enthaftung des Geschäftsführers

Ziel der Regelinsolvenz einer GmbH ist die Enthaftung des Geschäftsführers. Im Regelinsolvenzverfahren trifft der Insolvenzverwalter, der meist vom zuständigen Insolvenzgericht gestellt wird, die Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens. Möglicherweise wird die GmbH aufgelöst und in Teilen verkauft. Denkbar ist im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch eine Sanierung und Restrukturierung. Auch eine Auflösung der Gesellschaft und Weiterführung unter Regie des Insolvenzverwalters ist möglich. In jedem Fall ist es wichtig zu wissen, dass Ihre Befugnisse als Geschäftsführer deutlich eingeschränkt oder entzogen werden.

Insolvenz anmelden oder Gesellschaft verkaufen

Die Alternative zur Regelinsolvenz der GmbH

Wie wir Ihnen jetzt beschrieben haben, sind Sie als Geschäftsführer einer krisenbehafteten GmbH zahlreichen Risiken ausgesetzt. Ob die Insolvenz Ihrer Gesellschaft die beste Lösung für Sie ist, können nur Sie selbst entscheiden.

Oder Sie wenden sich an unsere Überschuldungs- und Insolvenzexperten und vereinbaren eine persönliche Beratung. Eine weitere Möglichkeit raus aus den GmbH Problemen zu kommen, ist der GmbH Verkauf. Solange niemand Insolvenz angemeldet hat, können Sie Ihre GmbH in Not noch verkaufen.

Der GmbH Verkauf hat einige Vorteile für Sie, die wir Ihnen hier ausführlich darstellen.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie eine persönliche und kostenlose Erstberatung. Sie gehen kein Risiko ein, denn Sie können sich jederzeit ganz in Ruhe überlegen, ob Ihnen unser Angebot zusagt. Entscheiden Sie sich für den GmbH Verkauf, entscheiden Sie sich für eine schnelle und risikofreie Lösung Ihrer GmbH Probleme.
 

Ingo Noack

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