GmbH ins Ausland verkaufen
GmbH Sitzverlegung – Ltd Verschmelzung
Die GmbH ins Ausland verkaufen, ist das eine Lösung, wenn der Kapitalgesellschaft die Insolvenz droht und sich die Krise nicht anders lösen lässt? Wie sieht eine Ltd. Verschmelzung aus und welche Vorteile haben Sie als GmbH Geschäftsführer?
Unsere Insolvenzexperten haben die wichtigsten Fakten zum Thema „GmbH ins Ausland verkaufen“ für Sie zusammengestellt.
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GmbH ins Ausland verkaufen – Wenn Unternehmen in Schieflage geraten
GmbH Liquidation vermeiden
Wenn Unternehmen in Schieflage geraten, kann die GmbH ins Ausland verkaufen eine Lösung sein, um eine aufwendige Liquidation zu vermeiden.
Steht der Vorgang im Einklang mit dem EU-Recht und welche Vorteile bietet der GmbH Verkauf dem Geschäftsführer / den Geschäftsführern?
Wenn Sie Ihre GmbH ins Ausland verkaufen und mit einer Limited in UK, Malta oder Irland verschmelzen, wird die Kapitalgesellschaft innerhalb von vier bis sechs Wochen aus dem Handelsregister gelöscht.
Ist der Vorgang abgeschlossen, gilt für die ehemalige GmbH nicht mehr das deutsche Recht, sondern nur das liberale Gesellschaftsrecht am neuen Sitzstaat.
GmbH ins Ausland verkaufen – Keine Firmenbestattung!
Legaler Verkauf der Kapitalgesellschaft
Wir wissen, dass der Verkauf der Kapitalgesellschaften ins Ausland mitunter keinen guten Ruf hat. Oftmals wird von sogenannten Firmenbestattungen gesprochen. Wir garantieren Ihnen, dass wir Ihnen keine rechtswidrige Firmenbestattung anbieten und Ziel des Verkaufs nicht die Aufgabe des Unternehmens ist, sondern die Weiterführung im Ausland.
Grundlage des GmbH Verkaufs ins Ausland, ist die EU-weite Regelung zur Verschmelzung und Umwandlung von EU-Unternehmen in eine andere Rechtsform. Im neu gewählten Sitzstaat wird eine Ltd gegründet und die deutsche GmbH mit dieser Ltd verschmolzen.
Das Verfahren dazu ist klar gesetzlich geregelt. Nach Abschluss des Verfahrens wird die „alte“ GmbH gelöscht. Das dauert bei einem GmbH Verkauf nur etwa vier bis sechs Wochen. Wohingegen sich die Liquidation einer GmbH über Jahre hinziehen kann.
GmbH ins Ausland verkaufen – Tipps zum neuen Sitzstaat
UK, Malta oder Irland – die Unterschiede der Staaten
Welcher Sitzstaat ist der beste, wenn Sie die GmbH ins Ausland verkaufen möchten? Die Antwort hängt davon ab, wie es mit Ihrer Kapitalgesellschaft weitergehen soll. Grundsätzlich müssen Sie sich die Frage stellen, wollen Sie, dass das Unternehmen weitergeführt wird oder soll das Unternehmen inaktiv sein? Vielleicht überlegen Sie auch, ob Sie die Limited so schnell wie möglich löschen.
Wir haben Ihnen die Unterschiede der Sitzstaaten UK, Malta und Irland zusammengefasst.
UK ist der beste Sitzstaat, wenn Sie die Limited nicht aktiv weiterführen möchten oder weiterführen lassen möchten, bzw. diese löschen lassen wollen. Eilt es und die Zeit drängt, empfehlen wir ebenfalls zum UK. Soll die Verschmelzung auf einen Stichtag der Vergangenheit erfolgen, kommt ebenfalls das Vereinigte Englische Königreich in Frage.
Auf Malta und in Irland ist die Schließung einer Limited ähnlich aufwendig und kompliziert wie die Löschung einer GmbH in Deutschland.
Malta und Irland sind zu empfehlen, wenn Sie die Limited, also Ihre ehemalige GmbH, aktiv weiterführen möchten.
Die Rechtsfolgen des GmbH Verkaufs ins Ausland
Vermögen und Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft
Wenn Sie überlegen Ihre GmbH ins Ausland verkaufen zu wollen, dann ganz sicher nicht, weil Sie einfach nur Spaß daran haben. In der Regel wir diese Überlegung angestellt, weil sich die Kapitalgesellschaft in finanzieller Schieflage befindet. Unternehmer, die Ihre GmbH ins Ausland verkaufen, „umgehen“ in der Regel die Insolvenz oder Liquidation der Gesellschaft.
Die GmbH Insolvenz in Deutschland erfolgt nach strengen gesetzlichen Vorgaben und kann Folgen für den Geschäftsführer haben, die in den nächsten Jahren das berufliche und private Leben stark einschränken.
Was aber sind die Rechtsfolgend, wenn die GmbH ins Ausland verkauft und in eine Ltd umgewandelt wird?
Ist noch Vermögen vorhanden, geht dieses in die Ltd über. Verbleibt ein Teil des GmbH Vermögens in Deutschland, kann gegen dieses vollstreckt werden.
Auch die Verbindlichkeiten gehen in die Ltd über. Mögliche Gläubiger verlieren zwar nicht ihre Anspruch, müssen diesen aber nun im neuen Sitzstaat des Unternehmens geltend machen.
Bis zur endgültigen Stichtag der Verschmelzung bleibt die GmbH in Deutschland steuerpflichtig.
Der Gerichtsstand ist ab dem Stichtag der Verschmelzung der neue Sitzstaat. Deutsches Recht kann dann nicht mehr angewandt werden.
Kommt die Sitzverlegung und Verschmelzung für jede GmbH in Frage?
Voraussetzungen für die GmbH-Ltd Verschmelzung
Grundsätzlich ja, aber mit einer Einschränkung. Wir können Ihre GmbH nur in eine Ltd verschmelzen, wenn:
- keine Außenstände bezüglich Steuerzahlungen bestehen
- keine Außenstände bezüglich Sozialversicherungsbeiträge bestehen
Niemand kann sich draus ergebenden Rechtsverbindlichkeiten übernehmen, auch wenn Sie die Ltd im Ausland selbst weiterführen wollen würden. Diese beiden Ausschlusskriterien dürfen in keinem Fall vorhanden sein.
Sind Sie interessiert Ihre GmbH ins Ausland verkaufen zu wollen, haben Sie mit uns erfahrene Experten an Ihrer Seite. Wir führen den gesamten GmbH Verkauf durch, stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite und klären Sie über den gesamten Vorgang auf. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch.