GmbH wer haftet für Schulden
Wann haften Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen?
Die Haftung einer GmbH ist klar geregelt. Nicht umsonst ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung die in Deutschland am häufigsten gewählte Unternehmensform. Geschäftsführer und Gesellschafter haften nicht mit Ihrem Privatvermögen.
Doch es gibt Ausnahmen und spätestens jetzt stellt sich die Frage, GmbH wer haftet für Schulden? Die Haftungsfrage stellt sich nur, wenn sich die Gesellschaft in finanziellen Schwierigkeiten befindet. Und auch dann nicht in jedem Fall.
GmbH wer haftet für Schulden? Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst. Rufen Sie unsere GmbH Insolvenzberatung in Berlin an und vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Erstberatung. Wir haben schon hunderten Geschäftsführern Wege aus der Krise aufzeigen können. Ganz sicher können wir auch Ihnen helfen.
GmbH wer haftet für Schulden?
Ausnahmen der beschränkten Haftung
Tatsächlich informieren sich Geschäftsführer wenig über die Haftungsrisiken, die Ihnen im Falle von GmbH Problemen drohen können. Sicher auch verständlich, denn wer denkt bei der Firmengründung auch gerne über die negativen Seiten nach. Die GmbH wird als Gesellschaftsform gewählt, weil Gesellschafter und Geschäftsführer nicht mit ihrem privaten Vermögen haften.
Doch es gibt Ausnahmen über die jeder Geschäftsführer im Ernstfall informiert sein sollte.
Die Ausnahmen der Haftung:
- Insolvenzverschleppung
- Nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge/Steuern
- Pflichtverletzung der Geschäftsführer
Insolvenzverschleppung
Nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, haben Sie 21 Tage Zeit den Insolvenzantrag zu stellen.
Tatsächlich werden rund 66% aller GmbH Insolvenzanträge zu spät gestellt und die Mehrheit der betroffenen Geschäftsführer weiß nicht einmal um die Risiken.
Sie können versuchen Ihre GmbH zu retten und die Frist überschreiten.
Dennoch kann man Ihnen Insolvenzverschleppung unterstellen oder wird zumindest prüfen, ob diese vorliegt.
Sozialversicherungsbeiträge/Steuern
Zu den Pflichten eines Geschäftsführers gehört die Zahlung der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Gerät die GmbH in eine Krise und können die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht mehr bezahlt werden, auch wenn die Nettogehälter nicht bezahlt wurden, kann der GmbH Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden. Das gilt auch für Steuererklärungen und Steuerzahlungen.
Tipp: Einen zumindest teilweisen Schutz vor Haftungsrisiken bei persönlichen Fehlern als Geschäftsführer bieten so genannte D&O Versicherungen – eine spezielle Police für „Directors & Officers“, also Aufsichtsrats- und Managementmitglieder.
Pflichtverletzung der Geschäftsführer
Verletzt der Geschäftsführer die Pflichten eines sorgfältigen Kaufmannes, so die gesetzliche Regelung, kann er ebenfalls mit seinem Privatvermögen für Schäden haftbar gemacht werden.
Die Pflichten eines sorgfältigen Kaufmannes an dieser Stelle alle aufzuführen, würde zu viel Raum in Anspruch nehmen. Lesen Sie dazu weiterführend „Rechte und Pflichten der Kaufleute“.
Wie können Geschäftsführer die Haftungsrisiken minimieren?
Insolvenzantrag rechtzeitig stellen
In der Regel ist der Geschäftsführer einer GmbH verpflichtet den Insolvenzantrag zu stellen. Möglicherweise können aber auch einzelne Gesellschafter unter die Pflicht fallen. Dieser Fall tritt ein, wenn die GmbH führungslos ist.
Das Gesetz sagt dazu folgendes:
„Im Fall der Führungslosigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist auch jeder Gesellschafter, im Fall der Führungslosigkeit einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft ist auch jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur Stellung des Antrags verpflichtet, es sei denn, diese Person hat von der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung oder der Führungslosigkeit keine Kenntnis.“
Wichtig zu wissen: Die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages entfällt nicht, wenn eine Ablehnung mangels Masse zu erwarten ist!
Insolvenzberatung für krisenbehaftete Gesellschaften – GmbH wer haftet für Schulden
Raus aus der GmbH Krise mit unseren Insolvenzexperten
Ja, eine GmbH Insolvenz ist in jeder Hinsicht eine brisante Sache. Neben der Pleite an sich und dem Platzen aller Träume, die mit der Gründung verbunden waren, müssen Se jetzt schnell, aber überlegt handeln.
Aber was ist überlegtes Handeln? Einfach die Insolvenz in Angriff nehmen und schauen was passiert? Das könnte langfristige Folgen für Sie haben. Neben den bereits genannten Gefahren, drohen Ihnen weitere Konsequenzen. Ihre Bonität und Ihre Reputation sind mit der Insolvenz hin.
Weitere Pläne für einen Neuanfang können Sie sich sparen. Neben der möglichen Haftung für Fehler, die Sie im Zusammenhang mit dem Thema GmbH Insolvenz Geschäftsführer gemacht haben, droht Ihnen nun noch das berufliche Aus. Nehmen Sie unsere professionelle GmbH Insolvenzberatung in Anspruch und lassen Sie sich Lösungswege aufzeigen, die Sie vielleicht noch nicht kannten.
GmbH Verkauf auch bei insolvenzbedrohten Gesellschaften
Eine Lösung, die wir Ihnen bei GmbH Problemen anbieten können, ist der GmbH Verkauf an eine Auffanggesellschaft. Wir vermitteln Ihnen eine Auffanggesellschaft, die alle weiteren Maßnahmen Ihrer Problem GmbH übernimmt. Nach der Gesellschafterversammlung, die für den Gesellschafterbeschluss notwendig ist, findet der notarielle GmbH Verkauf statt und Sie sind als Alt-Geschäftsführer sofort entlastet.
Die neue Gesellschaft stellt einen neuen Geschäftsführer, der sich sofort um alle Rechte und Pflichten der GmbH kümmert. Sie sind somit dem Insolvenzmakel entgangen und können Ihre Zukunft wieder neu planen. Die neue Gesellschaft übernimmt die komplette Administration und liquidiert die GmbH in eigenem Risiko.
Wir versichern Ihnen, dass der GmbH Verkauf legal und gesetzeskonform ist und Sie keinerlei Risiken eingehen. Ganz im Gegenteil. Sie haben in Kürze ein ganz großes Problem weniger und können neu durchstarten. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.