Firma liquidieren
Das müssen Sie wissen -kurzer Ratgeber für GmbH Geschäftsführer
Sie müssen Ihre Firma liquidieren, weil sich die Probleme Ihrer GmbH leider nicht lösen lassen. Die Liquidation einer Kapitalgesellschaft ist eine Möglichkeit die Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu beenden. Die Firma liquidieren ist ein recht kompliziertes Verfahren, dessen Schritte in Deutschland gesetzlich geregelt sind. Die Einhaltung der Regelungen wird vom Registergericht geprüft.
Unsere Insolvenzexperten haben einen kurzen Ratgeber für GmbH Geschäftsführer zusammengestellt, die Ihre Firma liquidieren müssen. Zum Schluss finden Sie noch eine Alternative zur GmbH Liquidation, denn Sie können Ihre Kapitalgesellschaft stattdessen auch verkaufen.
Wünschen Sie eine persönliche Beratung, rufen Sie unsere Insolvenzberatung für notleidende GmbH in Berlin und vereinbaren Sie einen Termin. Die Erstberatung ist unverbindlich, sodass Sie anschließend noch einmal in Ruhe über Ihre Entscheidung nachdenken können.
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Firma liquidieren- die Auflösung der GmbH
Das sagt das GmbH-Gesetz
Im ersten Schritt der Liquidation müssen Sie Ihre Firma auflösen. Dazu bedarf es den Beschluss der Gesellschafterversammlung, der in § 60 Abs. 1 Nr.2 GmbH festgehalten ist. Besagt der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung, ist zur Auflösung der GmbH ein Beschluss mit 3 / 4 Mehrheit notwendig. Mit dem Auflösungsbeschluss besteht Ihre Firma weiterhin, denn bis zur endgültigen Löschung aus dem Handelsregister bedarf es weiterer Schritte. Allerdings dient die GmbH nicht mehr dem wirtschaftlichen Zweck, sondern nur noch der ordnungsgemäßen Abwicklung. Das muss in der Korrespondenz deutlich gemacht werden. Die GmbH muss ab sofort den Zusatz „GmbH in Liquidation“ oder „GmbH i. L.“ tragen.
Firma liquidieren- Information des Handelsregisters
Weiter geht es mit dem GmbH-Gesetz
Da sich die Außenwirkung nun geändert hat, muss auch das Handelsregister informiert, bzw. aktuell gehalten werden. Der Gesellschafterbeschluss zur Auflösung der GmbH ist beim zuständigen Handelsregister anzumelden.
Außerdem muss mindestens ein Liquidator oder mehrere Liquidatoren bestimmt werden. Diese Aufgabe kann die bisherige Geschäftsführung übernehmen, es dürfen aber auch andere Personen bestimmt werden. Bisherige Prokuristen bleiben bestehen.
Firma liquidieren- das Ziel der Liquidation
Die Aufgabe der Liquidatoren
Das Ziel der Liquidation ist in § 72 GmbHG definiert. Das GmbH-Gesetz legt fest, dass das Vermögen an die Gesellschafter verteilt wird. Diese Aufgabe übernehmen die Liquidatoren, die alle noch laufenden Geschäfte zum Abschluss bringen und beenden müssen. Abschließend sind die wichtigsten Aufgaben der Liquidatoren das Erstellen einer Liquidationsbilanz, eines Lageberichts und schlussendlich die Durchführung des sogenannten Gläubigeraufrufs.
Weiterhin ist es Aufgabe der Liquidatoren den Gläubigeraufruf vorzunehmen und die Auflösung bekannt zu machen. Mit dem Gläubigeraufruf haben Gläubiger die Möglichkeit ihre Forderungen anzumelden. Die Bekanntmachung der Liquidation erfolgt durch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Firma liquidieren- das Sperrjahr und der Abschluss
Voraussetzungen für die endgültige Liquidation
Laut § 73 Abs. 1 GmbHG beginnt mit der Bekanntmachung des Sperrjahr. Erst nach dem Sperrjahr und mit der endgültigen Beendigung aller Geschäfte kann die endgültige Liquidation erfolgen und das Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden. Erst, wenn diese letzten Schritte erfolgt sind, ist die Liquidation rechtlich abgeschlossen und die GmbH kann aus dem Handelsregister ausgetragen werden. Mit dem Erlöschen der GmbH erlischt gleichzeitig auch deren Rechtspersönlichkeit und das Amt der Liquidatoren. Die Bücher der GmbH müssen jedoch gemäß § 74 Abs. 2 GmbHG mindestens 10 Jahre, möglicherweise aus Steuergründen länger, aufbewahrt werden.
Firma liquidieren, auch wenn die GmbH überschuldet / zahlungsunfähig ist?
Die Insolvenzantragspflicht
Ist die GmbH überschuldet oder zahlungsunfähig stellen sich viele Geschäftsführer die Frage, ob Sie die Firma liquidieren können oder ob sie automatisch in die Insolvenzantragspflicht geraten.
Ist die GmbH de facto überschuldet oder zahlungsunfähig tritt die Insolvenzantragspflicht in Kraft. Sie können in diesem Fall die Firma nicht mehr liquidieren, sondern müssen den Insolvenzantrag stellen. Unterlassen Sie dies, machen Sie sich im Sinne der Insolvenzverschleppung schuldig.
Alternative zur GmbH Liquidation – der GmbH Verkauf
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Lernen Sie uns und die Modalitäten für den GmbH Ankauf kennen.
Werden Ihnen die Vorteile deutlich und Sie erkennen den GmbH Ankauf als echte Alternative zur GmbH Insolvenz, verhandeln wir die Ankaufbedingungen.
Werden wir uns einig, vereinbaren wir einen Notartermin und übertragen Ihre Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Geschäftsanteile wechseln, Sie werden als Geschäftsführer abberufen und Ihnen wird die Entlastung erteilt.
Wir übernehmen alle Rechtsformen – GmbH, KG und Ltd.
Wir übernehmen Ihre GmbH, auch die Rechtsformen AG, KG und Ltd., auch wenn diese krisenbehaftet sind oder die Insolvenz ganz nah ist. Der GmbH Ankauf ist Ihr Ausweg aus einer jahrelangen Insolvenz, die öffentlich gemacht wird und Ihr Ansehen wesentlich schädigt.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist? Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich beraten. Handeln Sie schnell, denn laut Gesetz haben Sie nur 21 Tage Zeit die Insolvenz anzumelden, sonst droht Ihnen die Insolvenzverschleppung, die in Deutschland eine Straftat darstellt.
Wichtig zu wissen: Ganz egal, welche Lösung Ihrer GmbH Probleme für Sie in Betracht kommt, hat die Geschäftsführung in der Vergangenheit Straftaten verübt oder Ordnungswidrigkeiten begangen, können wir Ihnen in diesen Fällen nicht helfen. Wir können Ihnen aber unseren erfahrenen Rechtsanwalt empfehlen, der Ihnen in diesen Fällen anwaltlich zur Seite steht, Sie berät und möglicherweise vertritt.