Insolvenzwelle bei Reisebüros befürchtet
Insolvenzwelle bei Reisebüros befürchtet
Viele Reisebüros befürchten nach der Thomas Cook Pleite eine Insolvenzwelle. Eine Umfrage zeigte, dass rund 58 Prozent der Reiseagenturen von der Insolvenz des Reiseveranstalters betroffen sind. Es gibt sogar einige, die um ihre Existenz fürchten müssen. Das wirkt sich nun auch auf die Kreuzfahrschiffe aus. In den betroffenen Läden können nun keine Ausflüge mehr von den Kreuzfahrtschiffen gebucht werden. Das betrifft zumindest die italienische Kreuzfahrtreederei MSC.
Dabei handelt es sich wohl um einen Kollateralschaden. Unter Insolvenzverwaltung steht noch nicht einmal ein Fünftel des Thomas Cook Betriebs. Nur 250 der deutschen Reisebüros gehören direkt zu Thomas Cook. Der große Rest gehört selbstständigen Inhabern, die sich über das Franchising an das Pleiteunternehmen gebunden haben.
Diese Mittelständler arbeiten zwar auf eigene Rechnung, doch auch ihre Aussichten sehen nicht gerade rosig aus. In jedem Fall sind weitere Insolvenzen zu befürchten. Das ist zumindest die Meinung von einigen Thomas Cook Agentur Eigentümern. Am 14. Oktober sollen mit anderen Betroffenen Agenturen Gespräche geführt werden. Ziel ist es, sich gemeinsam der TUI anzuschließen.
Thomas Cook Franchisenehmer stehen unter Druck
Es ist zu befürchten, dass besonders die Franchisenehmer mit hohen Zahlungsausfällen rechnen müssen. Die meisten dieser Agenturen haben sich an das Unternehmen gebunden und dafür eine Grundprovision von 1,5 Prozent vom Reiseumsatz bekommen. Dieser Schuss könnte jetzt allerdings nach hinten losgehen.
Fest steht in jedem Fall, dass sie bei den verkauften Reisen, die aber noch nicht angetreten wurden, leer ausgehen. Die bisherige Praxis war so, dass die Provisionen erst nach Antritt der Reise bezahlt wurden. Jetzt müssen die betroffenen Reisebüros ihre Forderungen anmelden und das verspricht wenig Aussicht auf Erfolg.
Es droht jedoch noch ein anderes Übel. Neckermann und Thomas Cook haben die Provisionen bereits bei Zahlung bezahlt, lange bevor die Kunden überhaupt abgereist sind. Juristen warnen deshalb, dass diese Erfolgsprämien nun zurückgezahlt werden müssen und das rückwirkend für bis zu drei Monate.