Corona Soforthilfe – Zuschuss Stand: 31.03.20
Corona Soforthilfe – Zuschuss Stand: 31. März 2020
Corona Soforthilfe Antrag kann jetzt in jedem Bundesland gestellt werden:
- Baden-Württemberg – Vermögensprüfung vom Tisch….
- Brandenburg
- Bremen
- Saarland
- Bayern – über Regierungspräsidien
- Thüringen
- Niedersachsen – Anmeldung im Kundenportal erforderlich,
- Mecklenburg-Vorpommern
- Schleswig-Holstein
- Berlin – Antragsformular nur beim online – Ausfüllen verfügbar, keine ausführlichen Hinweise zum Programm, Landesmittel für Betriebs – und Personalkosten; Bundesmittel für laufende Betriebskosten, keine individuelle Beschreibung der Problemelage; Antwortvorgaben müssen nur angekreuzt werden !
- Nordrhein – Westfalen – ausführliche Beschreibung!!! Antragstellung möglich,
- Hessen – über Regierungspräsidium Kassel, ausführliche Infos, Antrag vorhanden, Zuschuss nicht für Personalkosten !! Liquiditätsengpass mit Corona begründen ! Steuerbescheid, Lohnsteueranmeldung bei > 5 MA !
- Sachsen-Anhalt – nur Erstinfos, Antrag vorhanden,
- Rheinland-Pfalz – Programminfos vorhanden, Antrag vorhanden
- Hamburg-gute Programmbeschreibung, Antragstellung nach Registrierung im Portal möglich !
- Sachsen – Anmeldung bei der SAB, dann Antrag ausfüllen.