Überschuldung GmbH

Überschuldung GmbH, was ist das eigentlich?

Der Begriff der Überschuldung ist mittlerweile klar definiert. Sind die Verbindlichkeiten eines Unternehmens höher als dessen Vermögen, so ist es überschuldet. In diesem Fall kommt es also vor allem auf die Zukunftsprognose an, denn ist diese ebenfalls negativ, deutet alles auf eine anstehende Insolvenz an.

Anders sieht es bei einer positiven Prognose aus. Dann ist es äußerst umstritten, ab wann eine Überschuldung wirklich vorliegt. Diese Überschuldungsprüfung ist äußerst umstritten und kann in zwei Phasen durchgeführt werden. In aller Regel findet diese Prüfung im Vorfeld der Entscheidung statt, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden muss oder nicht.

Überschuldung GmbH: Die Überschuldungsprüfung: Geht es in die Insolvenz?

Überschuldung GmbH

Überschuldung GmbH

Solange die GmbH noch zahlungsfähig ist, reicht zunächst eine sogenannte Fortbestehensprognose aus. Hierfür brauchen Sie als Unternehmer zuerst ein an die Gegebenheiten angepasstes Konzept zur Fortführung ihrer GmbH.

Dieses Konzept umfasst sowohl das aktuelle, als auch das kommende Geschäftsjahr und muss neben den unternehmerischen Zielen vor allem auch eine Aussage und Prognose über die Liquidität für den gesamten Zeitraum beinhalten. Schließlich muss auch noch der Wille zur Fortführung des Geschäftsbetriebs manifestiert werden.

Überschuldung GmbH – Wenn diese Fortbestehensprognose positiv ausfällt, können Sie ihre GmbH wie gewohnt fortführen und müssen sich „nur“ um die Einhaltung ihres Konzepts und den Erhalt der Liquidität sorgen. Fällt diese Prognose jedoch negativ aus, sind Sie gezwungen eine Überschuldungsbilanz anzufertigen, mit der definitiv festgestellt wird, ob ihre GmbH überschuldet ist oder nicht.

Sind die Verbindlichkeiten nun abschließend höher als das Vermögen, liegt eine Unterbilanz vor. Liegt der Negativbetrag sogar über dem Stammkapital, liegt sogar eine Unterdeckung vor.

Überschuldung GmbH – Jetzt stellt sich die Frage der Insolvenzreife und kommt es zum Insolvenzantrag oder nicht?

Die Prüfung der Insolvenzreife

Die Prüfung der Insolvenzreife ist ein wichtiger Schritt für Unternehmer, die in Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung geraten sind, denn ein zu spät oder gar nicht erfolgter Insolvenzantrag hat logischerweise die Insolvenzverschleppung zur Folge und diese ist gemäß § 15a Abs. 4 InsO mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht.

Wird also festgestellt, dass eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt, ist der Unternehmer angehalten, neue Geldmittel zu beschaffen, um sich aus der finanziellen Schieflage zu befreien und die Insolvenz zu vermeiden. Gelingt diese Akquise von neuem Kapital jedoch nicht, muss ein Antrag auf Insolvenz gestellt werden. Nur so kann eine Insolvenzverschleppung mit all ihren Folgen, insbesondere für den verantwortlichen Geschäftsführer, verhindert werden.

Von der Überschuldung der GmbH in die Insolvenz – Überschuldung GmbH

Ist die Überschuldung festgestellt, liegt damit ein Insolvenzgrund vor. Die §§ 64, 84 GmbHG geben dem Unternehmer nun drei Wochen Zeit, um einen Entsprechenden Antrag zur Eröffnung einer Regelinsolvenz wegen Überschuldung zu stellen. Dieser Antrag wird dann vom zuständigen Insolvenzgericht überprüft und im Falle einer Bestätigung durch das Gericht wird das sogenannte Regelinsolvenzverfahren eingeleitet. Versäumen Sie diese Frist droht Ihnen der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung, der bis zu einer Freiheitsstrafe führen kann. Unterschätzen Sie nicht die Risiken, die Ihnen im Falle der GmbH Insolvenz drohen.

Überschuldung GmbH: Damit es gar nicht so weit kommt: Ursachenforschung und Gegenmaßnahmen

Die finanzielle Unterversorgung der GmbH hat meistens nicht nur einen, sondern mehrere Gründe. Die Gründe können in aller Regel in drei Kategorien eingeordnet werden.

Entweder liegt das Problem der GmbH bereits bei der Generierung von Umsatz. Hier kommen zum Beispiel fehlende Konkurrenzfähigkeit, schlechtes Marketing oder geringe Qualität der eigenen Produkte und Dienstleistungen in Betracht.

Die Gründe können aber auf der Kostenseite zu finden sein, wenn zwar genug Umsatz, nicht aber genug Gewinn erwirtschaftet wird. So sind Personalkosten, Kosten für Werbung, fehlgeschlagene Investitionen oder eine zu teure Produktion denkbare Faktoren für eine finanzielle Schieflage der GmbH durch die Kostenseite.

Schließlich gibt es noch das Problemfeld der Liquidität. Möglicherweise haben Sie ein an sich funktionierendes Geschäft, dass lediglich unter Liquiditätsproblemen leidet, weil Sie beispielsweise Zahlungsausfälle von Kunden zu beklagen haben, Probleme in ihrer Abrechnung haben, weshalb Forderungen nicht eingezogen werden oder von Anfang an unterfinanziert waren und daher jede kleine Ungereimtheit im Zahlungsverkehr ihre Finanzen scheitern lässt.

Wenn die GmbH überschuldet ist – Jetzt einfach anrufen – Überschuldung GmbH

Um eine Überschuldung aus diesen Gründen anzugehen, müssen Sie selbst tätig werden oder sich externe Hilfe besorgen, um entsprechende Probleme zu lösen und langfristig eine Überschuldung zu vermeiden. Wenn Sie jedoch kurzfristig die Liquidität aufrecht erhalten oder erhöhen müssen, helfen oft nur Sofortmaßnahmen, um eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden.

Sie können daher einerseits einen sofortigen Stopp aller Auszahlungen verhängen oder aber zumindest die Auszahlungen auf ein Minimum reduzieren. Hier können sogar persönliche Vereinbarungen mit dem Finanzamt getroffen werden. Suchen Sie auf jeden Fall das Gespräch, sowohl mit staatlichen Stellen, als auch mit Geschäftspartnern.

Gleichzeitig sollten Sie sich an unser Expertenteam wenden, dass Sie neutral und objektiv berät. Unsere Insolvenzberatung schaut gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung die beste für Sie und Ihr Unternehmen ist. Wir garantieren Ihnen, dass wir ausschließlich Ihr Wohl im Auge haben. Vertrauen auch Sie unseren Experten.

 

Ingo Noack

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