GmbH auflösen oder verkaufen
Mit sofortiger Geschäftsführer Haftungsfreistellung – GmbH auflösen oder verkaufen
Retten Sie Ihren guten Ruf als Geschäftsmann und handeln Sie jetzt. Die GmbH auflösen oder verkaufen ist Ihre Chance auf eine unbelastete Zukunft. Wir bieten Ihnen den bundesweiten GmbH Ankauf krisenbehafteter Gesellschaften. Wir übernehmen Ihre GmbH sofort mit allen Pflichten und entlasten Sie als Geschäftsführer.
Eine GmbH Krise kann unerwartet eintreten oder aber absehbar sein. Ganz egal, aus welchem Grund die GmbH in finanzielle Schwierigkeiten gerät, für Sie als Geschäftsführer stehen schwierige Zeiten bevor. Die GmbH auflösen oder verkaufen ist so lange möglich, wie sich Ihre GmbH noch nicht in der Insolvenz befindet, diese durch einen Dritten angemeldet wurde und / oder Verbindlichkeiten der Sozialversicherungsbeiträge / Steuern bestehen.
Informieren Sie sich nachfolgend über die Abwicklung und die Vorteile, die Ihnen der GmbH Verkauf bringt. Handeln Sie zügig, denn die Insolvenzantragspflicht sieht eine Frist von 21 Tagen vor. Verschenken Sie keine Zeit und lösen Sie Ihre GmbH Probleme so schnell wie möglich.
GmbH auflösen oder verkaufen als Lösung Ihrer GmbH Krise
Handeln Sie jetzt!
Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der GmbH Verkauf keine illegale oder ungesetzliche Lösung Ihrer Probleme ist. Wir distanzieren uns von sogenannten „Firmenbestattungen“, die wir weder anbieten, noch unterstützen.
Unser Ziel ist es, Sie als Geschäftsführer vor den drohenden Haftungsrisiken zu schützen und Ihnen die Abwicklung GmbH innerhalb der gesetzlichen Vorgaben anzubieten. Wir stellen eine Auffang- und Beteiligungsgesellschaft, die Ihre GmbH übernimmt. Sobald der Gesellschafterbeschluss vorliegt, vereinbaren wir einen Notartermin und lassen den GmbH Verkauf notariell beurkunden.
Sofort nach der notariellen Beurkundung erfolgt die Abberufung, Entlastung und Haftungsfreistellung des Alt-Geschäftsführers. Sie werden außerdem von Schadensersatzansprüchen innerhalb des Rahmens des GmbH-Gesetzes freigestellt.
Geschäftsführer Risiken kurz erklärt – GmbH auflösen oder verkaufen
Potenzielle Geschäftsführer Haftung
Beginnen wir mit der Innenhaftung und Außenhaftung des Geschäftsführers. Der Geschäftsführer ist zum einen seiner GmbH gegenüber verpflichtet und zum anderen zahlreichen anderen Stellen, wie zum Beispiel dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern.
Innenhaftung:
Die Innenhaftung des GmbH Geschäftsführers bezieht sich auf seine Haftung gegenüber den Gesellschaftern.
Beachtet der Geschäftsführer „die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden“ (§ 43 Abs.1 GmbHG) nicht, so können auch Haftungsansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer ausgelöst werden.
Der Geschäftsführer ist an die Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden.
Kommt er diesen Weisungen nicht, können die Gesellschafter Schadensersatzansprüche geltend machen.
Sind mehrere Geschäftsführer berufen, ist grundsätzlich jeder von Ihnen an die Pflichten gebunden.
Haben sie gemeinsam einen Schaden verursacht, kann jeder von ihnen in vollem Umfang haftbar gemacht werden. Allerdings ist zu beachten, dass jeder der Geschäftsführer verpflichtet ist Sorge zu tragen, dass die Handlungen der anderen die GmbH nicht schädigen. Insofern ergibt sich daraus eine Überwachung der Geschäftsführer untereinander, bzw. das gemeinsame Treffen von Entscheidungen.
Außenhaftung:
Die Außenhaftung ist ein noch sehr viel komplexeres Thema. Hier wird unterschieden zwischen unerlaubten Handlungen, Haftung für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und der steuerrechtlichen Haftung.
Die Außenhaftung der unerlaubten Handlung bezieht sich auf einen Schaden, den der Geschäftsführer bei einem Dritten eigenhändig herbeigeführt hat. Dies muss pflichtwidrig und schuldhaft geschehen. Da dieser Bereich sehr umfangreich ist, bitten wir Sie uns persönlich zu kontaktieren und im Falle de Schuldhaftigkeit einer unerlaubten Handlung mit unserem Rechtsanwalt zu sprechen. Die Rechtslage an dieser Stelle aufzuführen, würde zu umfangreich werden.
Durchgriffshaftung – GmbH auflösen oder verkaufen
Die Sozialversicherungsbeiträge stellen eine besondere Krux dar. Der Geschäftsführer macht sich gleich zweimal strafbar, bzw. auch haftbar.
Zum einen ist der Geschäftsführer gesetzlich verpflichtet die Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Zum anderen aber darf er bei Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit und daraus folgender Insolvenz keine Zahlungen mehr tätigen.
Zahlt er nicht, sind die Sozialversicherungsträger berechtigt aus dem persönlichen Vermögen des Geschäftsführers zu pfänden, um die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge zu begleichen. Zahlt er, macht er sich gegenüber dem Insolvenzverfahren strafbar.
Die persönliche Haftung Geschäftsführer GmbH tritt in Kraft, wenn das Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers entstanden sind.
Wichtig zu wissen: Der Geschäftsführer ist verpflichtet die notwendige Vorsorge zu treffen, um Steuerschulden bezahlen zu können. Das heißt, die Gesellschaft muss so verwaltet werden, dass die Tilgung von Steuern zu jedem Zeitpunkt der Fälligkeit gewährleistet ist. Wurden keine ausreichenden Rücklagen gebildet, entsteht ein Haftungsanspruch, für den der Geschäftsführer persönlich einstehen muss.
Unser Service GmbH auflösen oder verkaufen
Full-Service Insolvenzberatung Berlin und bundesweit
Sobald die notarielle Beurkundung abgeschlossen ist, werden alle Gläubiger über die neue Geschäftssituation in Kenntnis gesetzt. Dieser Schritt ist nach § 283 Abs. Nr. 8 StGB erforderlich. Anschließend wird die Gesellschaft die GmbH sanieren, liquidieren oder auflösen. Diese Maßnahmen werden anhand der individuellen Situation sorgfältig und mit mehrjähriger Erfahrung abgewogen.
Alle Buchhaltungs- und Geschäftsunterlagen werden übernommen. Auf Wunsch kann der Geschäftssitz verlegt und eine neue Rechtsform angestrebt werden. Möglich ist zum Beispiel die Umwandlung in eine Ltd. Gläubiger, Gläubigervertreter und Behörden werden in der Kommunikation übernommen. Der neue GmbH Geschäftsführer wird alle notwendigen Verhandlungen in eigener Verantwortung weiterführen.
Alle bestehenden Verträge, Miete, Leasing, Darlehen und weitere, werden selbstverständlich ebenfalls übernommen.
Wichtig zu wissen: Die neue Auffanggesellschaft kann mit dem GmbH Ankauf alle Verpflichtungen übernehmen und abwickeln. Ausgeschlossen sind Sozialversicherungsbeiträge und Steuerrückstände. Für diese Verpflichtungen müssen Sie die persönliche Haftung übernehmen. Ist nur einer dieser Umstände erfüllt, kann die Auffanggesellschaft Ihre GmbH nicht übernehmen.
Abwicklung krisenbehafteter Gesellschaften mit beschränkter Haftung
So starten Sie Ihren Neuanfang
Die Abwicklung Ihrer krisenbehafteten GmbH ist Ihre Chance auf einen unbelasteten Neuanfang. Sie werden ohne negative Bonität und Reputation aus Ihrer GmbH entlassen. Sie müssen keine persönliche Haftung befürchten und können Ihre Zukunft wieder positiv planen. Retten Sie Ihren guten Ruf und starten Sie nach der Abwicklung GmbH einfach wieder durch.
Denken Sie auch an Ihre Familie, die Sie in den nächsten Jahren braucht und machen Sie sich frei von Sorgen, die Sie mit der Abwicklung GmbH auch umgehen können. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihnen keine unseriösen Lösungen Ihrer GmbH Probleme anbieten. Alle Maßnahmen befinden sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Wir möchten Sie einfach nur bestmöglich vor den negativen Konsequenzen einer GmbH Insolvenz schützen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit unserer Insolvenzberatung für Berlin und bundesweit. Wir sichern Ihnen 100 %-ige Diskretion zu. Sie können sich voll und ganz auf unsere Kompetenz verlassen.