Insolvenzanmeldung
GmbH Insolvenzanmeldung
Fakten, die jeder Geschäftsführer kennen sollte
Die GmbH Insolvenzanmeldung ist ein Schritt, der Ihre Zukunft der nächsten Jahre wesentlich beeinflusst. Sie sollten alle Fakten zur GmbH Insolvenzanmeldung kennen und anschließend genau überlegen, ob Sie diesen Schritt wirklich gehen müssen, bzw. wollen.
Warum wir schreiben „wollen“ erfahren Sie anschließend.
Wie verläuft die Insolvenzanmeldung einer GmbH?
Welche Konsequenzen drohen und wie sieht das Haftungsrisiko für Sie als Geschäftsführer aus? Wir beantworten Ihnen alle Fragen und haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengestellt.
GmbH Insolvenzanmeldung – wann müssen Sie die Insolvenz anmelden?
21 Tage – das ist Ihre Frist
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haben Sie genau 21 Tage Zeit die Insolvenzanmeldung vorzunehmen. Aber wussten Sie, dass rund 66 % aller betroffenen Geschäftsführer die Insolvenz zu spät anmelden?
Viele wissen gar nicht um die Frist, die einzuhalten ist. Andere wiederum kämpfen und versuchen ihr Unternehmen zu retten.
Fakt ist: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ und der Gedanke, die Firma retten zu wollen, leider auch nicht. Und plötzlich sehen Sie sich der Anzeige der Insolvenzverschleppung gegenüber. Ein weiteres Risiko ist die Haftungsfalle. Eigentlich wollen Sie die Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Mitarbeiter bezahlen.
Andererseits dürfen Sie dies aber nicht, wenn die Insolvenz bereits angemeldet wurde. Sie müssen also bezahlen, dürfen aber nicht. Das Müssen und nicht Dürfen wird gemäß § 266a StGB strafrechtlich verfolgt.
Nun bleibt noch die Durchgriffshaftung. Ein weiterer heikler Punkt, um den GmbH Geschäftsführer wissen sollten. Im Falle einer Pflichtverletzung haften Sie als Geschäftsführer mit Ihrem Privatvermögen. Geraten Sie nun in die Bredouille, auch wenn dies unwissentlich geschieht, kann es um Ihr Privatvermögen schlecht stehen.
GmbH Insolvenzanmeldung – die Haftungsrisiken für den Geschäftsführer
Wird mit der Insolvenz alles gut?
Bei den Haftungsrisiken für den Geschäftsführer wird unterschieden zwischen der Innenhaftung und der Außenhaftung des Geschäftsführers. Die Innenhaftung bezeichnet die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die Außenhaftung bezieht sich auf die Haftung gegenüber Dritten.
Die Innenhaftung des Geschäftsführers
RechtsÂgrundÂlaÂge für die InÂnenÂhafÂtung des Geschäftsführers § 43 Abs.1 GmbH-GeÂsetz (GmbÂHG), woÂnach der Geschäftsführer in den AnÂgeÂleÂgenÂheiÂten der GeÂsellÂschaft die „SorgÂfalt eiÂnes orÂdentÂliÂchen GeschäftsÂmanÂnes anÂzuÂwenÂden“ hat. Die Verletzung dieser Pflicht kann zum Beispiel sein, unverhältnismäßige Risiken bei Geschäftsabschlüssen einzugehen, die Weisungen der Gesellschafter zu missachten oder die Missachtung der zu beachtenden Grenzen der Vertretungsmacht.
Die Außenhaftung des Geschäftsführers
Die Außenhaftung bezeichnet die Haftung gegenüber Dritten, wenn der Geschäftsführer eine Pflichtverletzung begangen hat. In der Außenhaftung des Geschäftsführers der GmbH auf gesetzlicher Grundlage unterscheidet man zwischen unerlaubten Handlungen, Haftung für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und der steuerrechtlichen Haftung.
Kurzer Überblick der Haftungsrisiken
Der Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll Ihnen nur einen Ausschnitt der möglichen Haftungsrisiken geben.
Zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben folgende Straftatbestände:
- Betrug und Untreue
- Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
- Bankrott
- Verletzung der Buchführungspflichten
- Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung
- Insolvenzverschleppung
Kann die GmbH Insolvenzanmeldung vermieden werden?
Gibt es einen Weg aus der GmbH Krise?
Ihre GmbH befindet sich in der Krise und Sie wissen nicht mehr, wie Sie die Krise bewältigen sollen? Vor der Insolvenz gibt einen Ausweg aus Ihren Schwierigkeiten. Ist die Weiterführung wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll und Sie „schmeißen gutes Geld dem schlechten Geld hinterher“, denken Sie darüber nach, Ihre GmbH zu verkaufen. Der GmbH Verkauf bei drohender Insolvenz ist die Lösung, die Ihnen viele Sorgen abnimmt.
Seit vielen Jahren haben wir uns auf spezielle und komplexe Firmensituationen spezialisiert und arbeiten in einem Netzwerk mit Experten auf dem Gebiet der GmbHs, die sich in Schwierigkeiten befinden.
Ablauf GmbH Verkauf
Unsere Experten übernehmen den kompletten GmbH Verkauf
Sie wissen nun um die Probleme und die Konsequenzen, die Sie mit der GmbH Insolvenzanmeldung erwarten. Neben den finanziellen Konsequenzen der negativen Bonität, ist die persönliche Haftung des Geschäftsführers fast noch das größere Problem.
Neben der Firmeninsolvenz gibt es noch eine weitere Lösung. Verkaufen Sie Ihre Problem GmbH und befreien Sie sich innerhalb kurzer Zeit von allen GmbH-Problemen.
Ihre Vorteile des GmbH Verkaufs:
- Bewahrung Ihrer öffentlichen Reputation
- Keine persönliche Haftung
- Keine strafrechtlichen Konsequenzen
- Unbelasteter Neuanfang
- Keine weiteren Risiken für Sie als Geschäftsführer
Wie Sie sehen ist die Insolvenz nicht der einzige Weg aus GmbH Krise. Wenn Sie Ihre GmbH verkaufen, können Sie Ihren beruflichen Neuanfang selbst in die Hand nehmen und bringen keine Altlasten mit. Bitte beachten Sie nur, dass bei Ihrer die GmbH zwar die Zahlungsunfähigkeit eingetreten sein darf. Aber die Insolvenz darf nicht durch Sie oder einen Dritten angemeldet sein. Außerdem übernehmen wir keine Haftung für ausstehende Sozialversicherungsbeiträge.
Trifft beides nicht zu, wenden Sie sich umgehend an unsere Insolvenzberatung und verschenken Sie keine weitere Zeit. Jeder neue Tag, an dem Sie nicht handeln, kann negative Konsequenzen für Sie haben. Warten Sie nicht länger und nehmen Sie Ihr „Schicksal“ selbst in die Hand. Der GmbH Verkauf ist die Lösung für Ihre zahlungsunfähige GmbH. Informieren Sie sich jetzt und rufen Sie uns unverbindlich an.