Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag – Konsequenzen der Unterbilanz
Wir erklären Ihnen kurz und kompakt was es bedeutet, wenn ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag entsteht und welche Konsequenzen die Unterbilanz hat.
Jede Bilanz setzt sich immer aus Aktiva und Passiva zusammen.
Diese beiden Seiten müssen immer ausgeglichen sein. Dabei steht das Eigenkapital auf der Passivseite und das Fremdkapital auf der Aktivseite.
Sobald das Eigenkapital im Vergleich zum Fremdkapital sinkt, entsteht ein Ungleichgewicht, der sogenannte nicht durch Eigenkapital gedeckte Fremdbetrag.
Vereinfacht könnte man auch sagen, die Schulden übersteigen das Vermögen, das nun nicht mehr ausreicht, um den Fehlbetrag auszugleichen.
Jetzt anrufen, unverbindlich beraten lassen und Ihre Fortführungsprognose zum Festpreis bestellen
030-233 277 480
Folgen nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Vorschriften des HGB (Handelsgesetzbuch)
Nach § 268 Abs. 3 HGB heißt es: „Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten, so ist dieser Betrag am Schluss der Bilanz auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnung „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auszuweisen“.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat für die Rechtsformen GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und UG (haftungsbeschränkt) Folgen. Sobald ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag entsteht, besteht Zweifel an dem Fortbestand des Unternehmens. Es ist die Überschuldung eingetreten. Kann das Unternehmen den Fehlbetrag nicht durch stille Reserven ausgleichen, bedeutet die bilanzielle Überschuldung in Kombination mit der Zahlungsunfähigkeit, es muss die Frage gestellt werden, ob der Insolvenzantrag gestellt werden muss.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag GmbH
GmbH Geschäftsführer Pflichten
Der GmbH Geschäftsführer hat gegenseiner Gesellschaft die Pflicht als ordentlicher Geschäftsmann zu handeln.
Diese Pflicht umfasst auch das Handeln bei den ersten Anzeichen einer Krise.
Ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag stellt eine solche Krise, die den GmbH Geschäftsführer verpflichtet zu handeln.
Tut er dies nicht, kann er von der Gesellschaft und den Gesellschaftern in Regress genommen werden.
Aber nicht nur durch die Gesellschaft und die Gesellschafter drohen die Haftung für entstandene Schäden.
Auch das Finanzamt und Sozialversicherungsträger können Haftungsansprüche geltend machen.
Überschuldungs- und Insolvenzberatung für GmbH Geschäftsführer
Schnelle und kompetente Hilfe
Befindet sich Ihre GmbH in einer Krise, weil ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag entstanden ist, kontaktieren Sie unsere Überschuldungs- und Insolvenzberatung für GmbH Geschäftsführer. Handeln Sie schnell, denn die Gesetzeslage gibt Ihnen nur 21 Tage Zeit nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit zu handeln.
Versäumen Sie diese Frist, drohen Ihnen folgenschwere Konsequenzen, wie zum Beispiel die Insolvenzverschleppung.
Unsere Experten erstellen für Sie die Fortführungsprognose und beraten Sie nach dem Ergebnis gerne über den bestmöglichen Weg für Sie und Ihr Unternehmen.
Jetzt anrufen, unverbindlich beraten lassen und Ihre Fortführungsprognose zum Festpreis bestellen
030-233 277 480