Der Restrukturierungsbeauftragte (auch als „Restrukturierungsmoderator“ bezeichnet) spielt eine zentrale Rolle im Rahmen des StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen).

Er wird oft dann berufen, wenn das Unternehmen zusätzliche Unterstützung und Überwachung bei der Umsetzung des Restrukturierungsplans benötigt.

Hier sind die wesentlichen Aufgaben und Verantwortungen des Restrukturierungsbeauftragten:

  1. Überwachung und Unterstützung:
  • Der Restrukturierungsbeauftragte überwacht den Fortschritt des Restrukturierungsprozesses und unterstützt das Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen, die im Restrukturierungsplan festgelegt sind.
  • Er fungiert als Bindeglied zwischen dem Unternehmen und den Gläubigern und sorgt dafür, dass beide Seiten gut informiert sind und effiziente Kommunikationskanäle nutzen.
  1. Gutachtenerstellung:
  • In bestimmten Fällen kann der Restrukturierungsbeauftragte ein Gutachten erstellen, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu bewerten und die Tragfähigkeit des Restrukturierungsplans zu belegen.
  1. Moderation von Verhandlungen:
  • Der Beauftragte kann Verhandlungen zwischen dem Unternehmen und den Gläubigern moderieren, um Konsense und Kompromisse zu fördern und so eine erfolgreiche Abstimmung über den Restrukturierungsplan zu ermöglichen.
  1. Überwachung des Schutzschirmverfahrens:
  • Während der Schutzschirmphase (ein zeitlich begrenzter Aufschub von Zwangsvollstreckungen) hat der Restrukturierungsbeauftragte die Aufgabe, sicherzustellen, dass das Unternehmen die Auflagen und Bedingungen dieser Schutzphase einhält. Er prüft beispielsweise die finanziellen Transaktionen des Unternehmens, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit dem Restrukturierungsplan stehen.
  1. Berichtswesen:
  • Der Restrukturierungsbeauftragte erstellt regelmäßige Berichte über den Fortgang des Restrukturierungsprozesses und gibt diese an das zuständige Gericht weiter. Diese Berichte sind entscheidend für die Transparenz und das Vertrauen der Gläubiger in den Prozess.
  1. Sanierungsmoderation:
  • In einigen Fällen kann der Restrukturierungsbeauftragte als Sanierungsmoderator agieren, um die Parteien bei der Ausarbeitung eines tragfähigen Sanierungsplans zu unterstützen und mögliche Konflikte zu lösen.

Die Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten kann von den Beteiligten (Unternehmen oder Gläubiger) oder vom Gericht initiiert werden. Insbesondere in komplexen Fällen oder wenn ein erhöhtes Misstrauen zwischen den Akteuren besteht, kann die Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten dazu beitragen, den Restrukturierungsprozess effektiver und transparenter zu gestalten.

Der Beauftragte sollte unabhängig sein und in der Regel über umfangreiche Erfahrungen im Bereich Unternehmenssanierung und -restrukturierung verfügen, um seine Aufgaben effektiv erfüllen zu können.

 

Ingo Noack

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